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Enfernungspauschale

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    Enfernungspauschale

    Ich arbeite bei einer Behörde. Im letzten Jahr mussten alle Mitarbeiter für knapp 8 Monate in ein anderes Gebäude umziehen, da bei uns die Räume renoviert werden mussten. Das andere Gebäude ist knapp 5 km entfernt von der üblichen Adresse. Was ist nun als meine erste Tätigkeitsstätte zu bezeichnen?

    #2
    AW: Enfernungspauschale

    Hallo,
    was spricht dagegen im Jahr zwei oder drei oder mehr erste Tätigkeitsstätten gehabt zu haben? Ich würde das einfach chronologisch eintragen, halt immer die gleiche Behörde mit unterschiedlichen Adressen und Entfernungen.

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      #3
      AW: Enfernungspauschale

      Zitat von Pingu Beitrag anzeigen
      Hallo,
      was spricht dagegen im Jahr zwei oder drei oder mehr erste Tätigkeitsstätten gehabt zu haben? Ich würde das einfach chronologisch eintragen, halt immer die gleiche Behörde mit unterschiedlichen Adressen und Entfernungen.
      Alles klar, ich hatte es so verstanden, dass man immer nur eine und zwar die erste Tätigkeitsstätte angeben kann/darf.

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        #4
        AW: Enfernungspauschale

        Es gibt immer nur eine erste Tätigkeitsstätte. Die kann sich aber ändern.

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