Ich arbeite bei einer Behörde. Im letzten Jahr mussten alle Mitarbeiter für knapp 8 Monate in ein anderes Gebäude umziehen, da bei uns die Räume renoviert werden mussten. Das andere Gebäude ist knapp 5 km entfernt von der üblichen Adresse. Was ist nun als meine erste Tätigkeitsstätte zu bezeichnen?
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Keine Ankündigung bisher.
Enfernungspauschale
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AW: Enfernungspauschale
Zitat von Pingu Beitrag anzeigenHallo,
was spricht dagegen im Jahr zwei oder drei oder mehr erste Tätigkeitsstätten gehabt zu haben? Ich würde das einfach chronologisch eintragen, halt immer die gleiche Behörde mit unterschiedlichen Adressen und Entfernungen.
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