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Falscher Steuerlicher Grundfreibetrag bei Rentnerehepaar.

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    Falscher Steuerlicher Grundfreibetrag bei Rentnerehepaar.

    Ich mache gerade die Steuererklärung 2017 für ein Rentnerehepaar, das zusammen veranlagt wird.

    Der Ehemann hat eine Gesetzliche Jahresrente von ca. 18.000 EUR seit 2008, die Ehefrau hat keine Einkünfte.
    Trotz richtiger Berechnung des steuerpflichtigen Anteils der Rente ( ca. 10000 EUR) wird eine geringe Lohnsteuer errechnet.
    Was habe ich falsch gemacht?

    #2
    AW: Falscher Steuerlicher Grundfreibetrag bei Rentnerehepaar.

    Das kann man so ohne Kenntnis der Gesamtdaten nicht feststellen. Der Grundfreibetrag bezieht sich nicht nur auf die Rente, sondern auf das Gesamteinkommen. Und hier ist wohl noch etwas anderes vorhanden? Oder sind Einkünfte vorhanden, die im Rahmen des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen sind - z. B. Krankengeld?

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      #3
      AW: Falscher Steuerlicher Grundfreibetrag bei Rentnerehepaar.

      Es sind keine weiteren Einkünfte vorhanden, auch keine, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Ich glaube eher, daß aus irgend einem Grund die Zusammenveranlagung nicht richtig läuft.

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        #4
        AW: Falscher Steuerlicher Grundfreibetrag bei Rentnerehepaar.

        Zitat von korsika Beitrag anzeigen
        Das kann man so ohne Kenntnis der Gesamtdaten nicht feststellen. Der Grundfreibetrag bezieht sich nicht nur auf die Rente, sondern auf das Gesamteinkommen. Und hier ist wohl noch etwas anderes vorhanden? Oder sind Einkünfte vorhanden, die im Rahmen des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen sind - z. B. Krankengeld?
        Hallo,

        Krankengeld bei Rentner?
        Jetzt wird es lustig

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Falscher Steuerlicher Grundfreibetrag bei Rentnerehepaar.

          Da ich auch hin und wieder Steuererklärungen für Rentner mit ElsterFormular erstelle, weiß ich aus Erfahrung, dass der Fehler nicht bei ElsterFormular liegen kann.

          Wenn der Rentenanpassungsbetrag richtig in die Anlage R eingetragen ist und die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt wurde, fällt bei einem Rentenbeginn 2008 bei dem von dir genannten

          Rentenwert für 2017 bei Zusammenveranlagung keine Einkommensteuer an.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Falscher Steuerlicher Grundfreibetrag bei Rentnerehepaar.

            Danke, ich habe den Fehler selbst gefunden. In einer Anlage waren noch Einkünfte aus dem Vorjahr eingetragen. Augen auf.
            Vielen Dank.

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              #7
              AW: Falscher Steuerlicher Grundfreibetrag bei Rentnerehepaar.

              Zitat von Martin 99 Beitrag anzeigen
              eine geringe Lohnsteuer errechnet
              Und wenn die Rente noch so hoch ist - Lohnsteuer fällt nur bei einer Betriebsrente an.

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