AW: Aufwendungen für Zinsen
Hallo Doerthe,
also mit Anlage N hat das doch gar nichts zu tun.
Bei Kapitalanlagen gibt es keine gesonderten Werbungskosten mehr, sondern nur noch den Sparer-Pauschbetrag (801 Euro).
Wenn mit dem Bausparvertrag eine FREMDVERMIETETE Immobilie angeschafft werden soll, könnten es vorweggenommene Werbungskosten aus VuV sein (Anlage V).
MfG Stefan
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AW: Aufwendungen für Zinsen
nirgends, das sind keine Werbungskosten (mehr)
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Aufwendungen für Zinsen
Wo trage ich denn jetzt die Aufwendungen ein, die mir in den Steuerbescheinigungen für die Aufwendungen bescheinigt wurden? Also z.B.- Gebühren für Bausparkonten und Depots etc. Einfach bei Werbungskosten in der Anlage N?Stichworte: -
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