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Aufwendungen für Zinsen

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Aufwendungen für Zinsen

    Hallo Doerthe,

    also mit Anlage N hat das doch gar nichts zu tun.

    Bei Kapitalanlagen gibt es keine gesonderten Werbungskosten mehr, sondern nur noch den Sparer-Pauschbetrag (801 Euro).

    Wenn mit dem Bausparvertrag eine FREMDVERMIETETE Immobilie angeschafft werden soll, könnten es vorweggenommene Werbungskosten aus VuV sein (Anlage V).

    MfG Stefan

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  • Petzer
    antwortet
    AW: Aufwendungen für Zinsen

    nirgends, das sind keine Werbungskosten (mehr)

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  • Doerthe
    hat ein Thema erstellt Aufwendungen für Zinsen.

    Aufwendungen für Zinsen

    Wo trage ich denn jetzt die Aufwendungen ein, die mir in den Steuerbescheinigungen für die Aufwendungen bescheinigt wurden? Also z.B.- Gebühren für Bausparkonten und Depots etc. Einfach bei Werbungskosten in der Anlage N?
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