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Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

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    Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

    Hallo zusammen,

    ich weiß, es wurde hier schon mehrfach thematisiert. Ich habe bei meiner Steuer 2017 eine sehr hohe Summe bei Abzug vom Lohn und bei verbleibende Beträge (Steuerbescheid), die ich ausgezahlt bekommen müsste. Ich habe die Zahlen hier mal rausgenommen. Das eigenartige finde ich ist, dass die Summe so hoch ist und das der festgesetzte Betrag 0,00 € ist. Woran kann das noch liegen? Habe alles mehrfach geprüft. Es fehlt auch nichts.

    | Einkommensteuer | evangelische | Solidaritäts- | Insgesamt |
    | | | Kirchensteuer | zuschlag | |

    | Festgesetzt werden | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
    | Abzug vom Lohn
    | verbleibende Beträge


    Danke im Voraus für eure Hilfe!
    Beste Grüße

    #2
    AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

    Dann schau mal zunächst die Steuervorausberechnung zeilenweise durch. Vielleicht hast du beim Lohn einen Zahlendreher drin oder eine Stelle zu wenig eingegeben?

    Oder hast du nur ein paar Monate gearbeitet? Gründe kann es viele geben!

    Null Steuer kommt nur raus, wenn das zu versteuernde Einkommen letztlich unter dem Grundfreibetrag bleibt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

      Wenn die festgesetzte Steuer Null beträgt dann bekommst Du ja Deine ganze Steuer (unter Abzug vom Lohn) wieder raus. Mehr geht nicht

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        #4
        AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Dann schau mal zunächst die Steuervorausberechnung zeilenweise durch. Vielleicht hast du beim Lohn einen Zahlendreher drin oder eine Stelle zu wenig eingegeben?

        Oder hast du nur ein paar Monate gearbeitet? Gründe kann es viele geben!

        Null Steuer kommt nur raus, wenn das zu versteuernde Einkommen letztlich unter dem Grundfreibetrag bleibt.
        Ich war die ersten drei Monate (nach meiner Weiterbildung) von Januar bis März arbeitslos. Ab April bis heute habe ich eine Festanstellung. Das habe ich auch so entsprechend in der Anlage N gekennzeichnet. Die Zeit der Nichtbeschäftigung habe ich unter dem Punkt 29 "Nichtbeschäftigung" angegeben.

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          #5
          AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

          Zitat von Shining1896 Beitrag anzeigen
          Ich war die ersten drei Monate (nach meiner Weiterbildung) von Januar bis März arbeitslos. Ab April bis heute habe ich eine Festanstellung. Das habe ich auch so entsprechend in der Anlage N gekennzeichnet. Die Zeit der Nichtbeschäftigung habe ich unter dem Punkt 29 "Nichtbeschäftigung" angegeben.
          Hallo,

          falls du für die 3 Monate ALGI bezogen hast, vergiss den Eintrag im Hauptvorfruck Seite 4, Zeile 96 nicht

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Wenn die festgesetzte Steuer Null beträgt dann bekommst Du ja Deine ganze Steuer (unter Abzug vom Lohn) wieder raus. Mehr geht nicht
            Das klingt zu schön um wahr zu sein. Ich denke, wenn man sich das Tutorial vom Finanznerd auf Youtube anschaut sieht man, dass man als normaler Angestellter mit wenig Werbungskosten nicht unedingt über 1000 € kommen kann. Bei mir war dieser Wert dreimal so hoch.

            Die Daten in der Anlage N habe ich von der Lohnsteuerbescheingung abgeschrieben, so dass es doch kaum Fehler geben kann. Ich habe alles so ausgefüllt wie in dem Tutorial Video Steuererklärung in 10 min.:

            https://www.youtube.com/watch?v=k-RU7N4uwFU

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            falls du für die 3 Monate ALGI bezogen hast, vergiss den Eintrag im Hauptvorfruck Seite 4, Zeile 96 nicht

            Gruß FIGUL
            Auch das habe ich komplett richtig ausgefüllt.

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              #7
              AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

              Wenn deine Werbungskosten so hoch waren, wie du angibst (über 3.000,00 €) , dein Lohn aber im Niedriglohnsektor angesiedelt ist, was wir nicht wissen, kann es schon sein, dass die komplette Lohnsteuer erstattet wird.

              Da wirkt sich dann auch der Progressionsvorbehalt für ALG I nicht mehr aus.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

                Ehrlich gesagt hab ich wohl das Problem nicht verstanden.

                Du musst keine Steuern zahlen. Was Du bezahlt hast bekommst Du wieder erstattet.

                Aber wo liegt jetzt Dein Problem?

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                  #9
                  AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

                  Aber wo liegt jetzt Dein Problem?
                  Es kommt ihm eigenartig vor, das hat er doch geschrieben. Angeblich war der Lohnsteuerabzug sehr hoch, er kann deshalb nicht glauben, dass er das alles erstattet bekommt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Es kommt ihm eigenartig vor, das hat er doch geschrieben. Angeblich war der Lohnsteuerabzug sehr hoch, er kann deshalb nicht glauben, dass er das alles erstattet bekommt.
                    Ok. Danke für die wirklich notwendige Erläuterung

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                      #11
                      AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

                      Hallo,

                      wie soll man auf die Frage antworten, wenn nur sehr lückenhafte Informationen gegeben werden?


                      >>>Ich denke, wenn man sich das Tutorial vom Finanznerd auf Youtube anschaut sieht man, dass man als normaler Angestellter mit wenig Werbungskosten nicht unedingt über 1000 € kommen kann.

                      In dem Video ist aber überhaupt keine Rede von irgendeiner Höchstgrenze oder einem üblichen Wert.
                      In der Beispielrechnung werden ausgedachte Zahlen verwendet, daher ist das Ergebnis nicht unbedingt realistisch, und es ist natürlich nur ein Beispiel.


                      >>>Wenn deine Werbungskosten so hoch waren, wie du angibst (über 3.000,00 €)

                      Wo hat er das denn angegeben? Hab' ich da was übersehen?

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Wo hat er das denn angegeben? Hab ich da was übersehen?
                        Das wahrscheinlich:

                        Zitat von Shining1896 Beitrag anzeigen
                        wenn man sich das Tutorial vom Finanznerd auf Youtube anschaut sieht man, dass man als normaler Angestellter mit wenig Werbungskosten nicht unedingt über 1000 € kommen kann. Bei mir war dieser Wert dreimal so hoch

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                          #13
                          AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

                          Hallo,

                          >>>wenn man sich das Tutorial vom Finanznerd auf Youtube anschaut sieht man, dass man als normaler Angestellter mit wenig Werbungskosten nicht unedingt über 1000 € kommen kann. Bei mir war dieser Wert dreimal so hoch

                          Ich hatte das so verstanden, dass die Erstattung dreimal so hoch war (3x die ca. 800 Euro aus dem Video).

                          Aber wie gesagt, lückenhaft - und unklar, da weiß ich auch nicht was gemeint war.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

                            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            wenn man sich das Tutorial vom Finanznerd auf Youtube anschaut sieht man, dass man als normaler Angestellter mit wenig Werbungskosten nicht unedingt über 1000 € kommen kann. Bei mir war dieser Wert dreimal so hoch

                            Ich hatte das so verstanden, dass die Erstattung dreimal so hoch war (3x die ca. 800 Euro aus dem Video).

                            Aber wie gesagt, lückenhaft - und unklar, da weiß ich auch nicht was gemeint war.

                            Stefan

                            Tut mir leid, wenn ich hier nicht ganz klar war in meiner Ausführung. Also nochmal...

                            Die Erstattung soll über 3000 € liegen. Das kommt mir nicht normal vor. Ich habe wie gesagt meine Lohnsteuerbescheinigung, das Arbeitslosengeld für die ersten 3 Monate und ein paar Haushaltsaufwendungen wie z.B. Gartenpflege, Hauswart usw. angegeben. Zudem die Kilometerpauschale wie in dem Video erklärt (Tage laut Arbeitstagerechner). Mein Arbeitgeber gibt einen Zuschuss zur Monatskarte dazu. Das ist alles. Habt ihr eine Lösung oder soll ich es so einschicken?

                            Schon mal vielen Dank für eure Hilfe bis hierhin.

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                              #15
                              AW: Festgesetzter Steuerbetrag 0,00 €

                              Ohne Angabe zu Arbeitslohn, Werbungskosten usw. gibt es keine Lösungen. Auffällig ist natürlich schon, dass die Steuern bei einem Lohnsteuerabzug von über 3.000 € und dem Bezug von ALG I

                              auf 0,00 festgesetzt werden.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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