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Becheid für verbleibenden Verlusvortrag

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    Becheid für verbleibenden Verlusvortrag

    Ich hatte letztes Jahr bei der Steuererklärung einen Bescheid dabei, der hieß "Bescheid über gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlusvortrages zur Einkommensstuer auf den 31.12.2008". Was bedeutet das udn wo muss ich das in der diesjährigen Stuererklärung (also für 2009) angeben?
    Nur in Zeile 92? Aber da kann ich ja gar keinen Betrag einsetzen??
    Danke für Eure Hilfe

    #2
    AW: Becheid für verbleibenden Verlusvortrag

    den braucht man nirgends anzugeben, der ist beim Finanzamt gespeichert

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      #3
      AW: Becheid für verbleibenden Verlusvortrag

      Auf jeden Fall Zeile 92 ankreuzen! Ggf. wird der Altverlust dann mit aktuellen Gewinnen verrechnet.
      Damit die Elster richtig berechnen kann, den Betrag noch in Zeile 5/6 von "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" eintragen.

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        #4
        AW: Becheid für verbleibenden Verlusvortrag

        Zitat von GigaGo Beitrag anzeigen
        Auf jeden Fall Zeile 92 ankreuzen! Ggf. wird der Altverlust dann mit aktuellen Gewinnen verrechnet.
        Damit die Elster richtig berechnen kann, den Betrag noch in Zeile 5/6 von "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" eintragen.
        Bei "Zusätzliche Angaben ..." kann doch nur ein allgemeiner Verlustvortrag eingegeben werden.

        Meiner Meinung nach führt das nicht zur richtigen Berechnung: Altverluste können doch nur Beträge in KAP Zeile 8 mindern.

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          #5
          AW: Becheid für verbleibenden Verlusvortrag

          Hallo Helmetzer,

          ja, sehe ich auch so. Ein Verlustvortrag aus Kapitalanlagen hat mit Hauptvordruck Zeile 92 nichts zu tun.

          Vielleicht sollten die Fragesteller besser immer mit angeben, um was für einen Verlustvortrag es sich handelt (so oft gibt es den "richtigen" aber auch nicht).

          Imho kann Elster aber Altverluste aus Kapitalanlagen in der Berechnung nicht berücksichtigen, es gibt gar kein Eingabefeld dafür. Richtig ist, das Anlage KAP Zeile 8 der entscheidende Eintrag ist.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Becheid für verbleibenden Verlusvortrag

            Also ich habe die Altverluste (Aktien während einjähriger Spekulationsfrist wieder verkauft) wie erwähnt bei Elster eingetragen und hätte auf die Weise laut Elster einen Batzen Geld zurückbekommen. 2009 habe ich zwar keine Aktien gehandelt, hatte aber Zinsgewinne.

            Beim Steuerbescheid sah die Rückzahlung dann aber viel geringer aus. Die Sachbearbeiterin meinte dann auch, dass nicht Alt-Spekulationsverluste, sondern nur aktuelle Spekulationsverluste (von 2009) gegen Zinsen verrechenbar sind. Schade eigentlich.

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              #7
              AW: Becheid für verbleibenden Verlusvortrag

              Hallo GigaGo,

              ja, das ist richtig, und wir hatten dich ja auch schon korrigiert. Altverluste (Kauf vor 2009) sind nur mit KAP Zeile 8 sowie mit Gewinnen der Anlage SO verrechenbar, nicht aber mit Zinsen (KAP Zeile 7).
              Erst bei gänzlich neuen Geschäften ist alles mit allem verrechenbar (Ausnahme dann aber Aktiengeschäfte).
              Ein Eintrag in das Formular "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" kann hilfsweise zu einer richtigen Berechnung führen, solange man darauf achtet, dort nicht mehr als in KAP Zeile 8 einzutragen. Da diese Daten sowieso nicht ans Finanzamt übertragen werden, spielt es keine Rolle, ob und was man dort einträgt; es geht nur um die unverbindliche Berechnung.

              Den im aktuellen Bescheid nicht berücksichtigten Verlustvortrag hast du aber bestimmt bescheinigt bekommen und kannst ihn noch bis einschließlich 2013 verwenden. Dazu brauchst du dann allerdings Kursgewinne (keine Zinsen oder Dividenden); wie man die erzielen kann, ist ein riesen Thema und führt ier imho zu weit (die Internetforen sind voll davon).

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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