Wie verhält es sich für die EKST-Erklärung in Deutschland, wenn ein Grenzgänger mit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland und 60-Tageregelung gemäß DBA mit der Schweiz sein Gehalt in der Schweiz versteuern kann, aber dann die Kündigung erhält und im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung eine Abfindung erhält?
Der Grenzgänger bekommt gemäß Aufhebungsvereinbarung zu seinem Lohn X eine Abfindungszahlung Y und eine Einzahlung in die Pensionskasse Z, welche auf dem Lohnausweis zu einer Gesamtsumme X+Y+Z aufaddiert wird, die Einmalzahlungen Y und Z laufen im selben Jahr. Der Gesamtlohn X+Y+Z wird in der Schweiz vollumfänglich versteuert, für die deutsche Seite geht es um die Minimierung der Progressionsauswirkungen.
Hierzu folgende Fragen:
1.
Muss der Grenzgänger die Gesamtsumme in die Anlage N der EKST (zB in Feld 21) eintragen oder kann er die Fünfteilregelung in Anspruch nehmen oder zumindest die Einzahlung in die Pensionskasse subtrahieren?
2.
Mit welcher Vorgehensweise kann der Grenzgänger die Fünfteilregelung in Anspruch nehmen oder beantragen? Gibt es hierzu in einem Formular ein spezielles Feld?
3.
Wie kann der Grenzgänger die Pensionskasseneinzahlung als solche angeben und eine andere Behandlung gegenüber normalen Lohnelementen beantragen? Gibt es hierzu in einem Formular ein spezielles Feld?
Für eine Hilfestellung zu diesen Fragen wären wir sehr dankbar.
Danke im Voraus.
Der Grenzgänger bekommt gemäß Aufhebungsvereinbarung zu seinem Lohn X eine Abfindungszahlung Y und eine Einzahlung in die Pensionskasse Z, welche auf dem Lohnausweis zu einer Gesamtsumme X+Y+Z aufaddiert wird, die Einmalzahlungen Y und Z laufen im selben Jahr. Der Gesamtlohn X+Y+Z wird in der Schweiz vollumfänglich versteuert, für die deutsche Seite geht es um die Minimierung der Progressionsauswirkungen.
Hierzu folgende Fragen:
1.
Muss der Grenzgänger die Gesamtsumme in die Anlage N der EKST (zB in Feld 21) eintragen oder kann er die Fünfteilregelung in Anspruch nehmen oder zumindest die Einzahlung in die Pensionskasse subtrahieren?
2.
Mit welcher Vorgehensweise kann der Grenzgänger die Fünfteilregelung in Anspruch nehmen oder beantragen? Gibt es hierzu in einem Formular ein spezielles Feld?
3.
Wie kann der Grenzgänger die Pensionskasseneinzahlung als solche angeben und eine andere Behandlung gegenüber normalen Lohnelementen beantragen? Gibt es hierzu in einem Formular ein spezielles Feld?
Für eine Hilfestellung zu diesen Fragen wären wir sehr dankbar.
Danke im Voraus.
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