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EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

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  • Annabella P
    antwortet
    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Aber die Ausgabe würde zur EÜR 2019 zählen (Zahlungsdatum) und nicht zur EÜR 2018 (Rechnungsdatum)?

    Und was heißt möglich? Möglich heißt, dass man auch die USt zu 2019 zählen kann wenn man möchte?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Der Vorsteuerabzug ist möglich wenn Du eine Rechnung hast und die Leistung erbracht worden ist (ganz unabhängig von ElsterFormular!)

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  • EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Ich habe folgenden Fall:

    - Ich habe eine Rechnung zu bezahlen, Rechnungsdatum ist der Dezember 2018.
    - Ich bezahle diese Rechnung aber erst im Januar 2019.
    - Ich mache eine EÜR und unterliege der Ist-Versteuerung.

    Nun ist die Frage, ob ich den Rechnungsbetrag und die Umsatzsteuer als Ausgabe für 2018 oder für 2019 angeben muss.

    Wäre es eine Einnahme, wäre ja 2019 richtig (Ist-Versteuerung). Wie ist es aber bei einer Ausgabe? Auch 2019?

    Im Internet habe ich teils widersprüchliche Angaben zu diesem Thema gefunden, deswegen schreibe ich hier. Meine Recherchen ergaben bisher dass der Rechnungsbetrag ohne USt in jedem Fall eine Ausgabe für 2019 wäre (das Jahr wo auch tatsächlich das Geld abgeflossen ist) und es bei der USt freiwillig ist ob man das Jahr 2018 (Rechnungsdatum) oder 2019 (Geldabfluss) wählt. Kann mir das aber kaum vorstellen. Weiß jemand mehr dazu?
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