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EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

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    EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Ich habe folgenden Fall:

    - Ich habe eine Rechnung zu bezahlen, Rechnungsdatum ist der Dezember 2018.
    - Ich bezahle diese Rechnung aber erst im Januar 2019.
    - Ich mache eine EÜR und unterliege der Ist-Versteuerung.

    Nun ist die Frage, ob ich den Rechnungsbetrag und die Umsatzsteuer als Ausgabe für 2018 oder für 2019 angeben muss.

    Wäre es eine Einnahme, wäre ja 2019 richtig (Ist-Versteuerung). Wie ist es aber bei einer Ausgabe? Auch 2019?

    Im Internet habe ich teils widersprüchliche Angaben zu diesem Thema gefunden, deswegen schreibe ich hier. Meine Recherchen ergaben bisher dass der Rechnungsbetrag ohne USt in jedem Fall eine Ausgabe für 2019 wäre (das Jahr wo auch tatsächlich das Geld abgeflossen ist) und es bei der USt freiwillig ist ob man das Jahr 2018 (Rechnungsdatum) oder 2019 (Geldabfluss) wählt. Kann mir das aber kaum vorstellen. Weiß jemand mehr dazu?

    #2
    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

    Der Vorsteuerabzug ist möglich wenn Du eine Rechnung hast und die Leistung erbracht worden ist (ganz unabhängig von ElsterFormular!)

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      #3
      AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

      Aber die Ausgabe würde zur EÜR 2019 zählen (Zahlungsdatum) und nicht zur EÜR 2018 (Rechnungsdatum)?

      Und was heißt möglich? Möglich heißt, dass man auch die USt zu 2019 zählen kann wenn man möchte?

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        #4
        AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Der Vorsteuerabzug ist möglich wenn Du eine Rechnung hast und die Leistung erbracht worden ist (ganz unabhängig von ElsterFormular!)
        ... und zwar sobald diese Voraussetzungen erstmalig zutreffen.

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          #5
          AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

          Sorry, dass ich nochmal nachfragen muss, aber ich verstehe nicht wie du das meinst.

          Möglich heißt für mich erstmal dass die Möglichkeit besteht, aber keine Pflicht.

          Das heißt die gezahlte USt kann man 2018 oder 2019 deklarieren? Oder MUSS man sie für 2018 deklarieren, weil das Rechnungsdatum 2018 ist?

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            #6
            AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

            Es besteht keine Pflicht, Vorsteuerbeträge geltend zu machen. Wenn man das macht, dann müssen Sie natürlich im richtigen Zeitraum stehen.

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              #7
              AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

              Und genau das ist ja die Frage: Wann ist der richtige Zeitraum?

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                #8
                AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

                Hier stehts:

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Der Vorsteuerabzug ist möglich wenn Du eine Rechnung hast und die Leistung erbracht worden ist (ganz unabhängig von ElsterFormular!)

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                  #9
                  AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

                  Das ist ja genau der Satz den ich nicht verstehe

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                    #10
                    AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

                    Zitat von Annabella P Beitrag anzeigen
                    Das ist ja genau der Satz den ich nicht verstehe
                    Was ist jetzt daran nicht zu verstehen? Die Rechnung hast du im Dezember 2018 erhalten. Wenn die Lieferung / Leistung ebenfalls bereits erbracht wurde, gehört die Vorsteuer in den Dezember 2018.

                    Als Ist-Versteuerer meldest du die Umsatzsteuer bei Zahlung, also erst im Januar 2019 an. Die Betriebsausgabe rechnet in der EÜR ebenfalls zu 2019.

                    Mit ElsterFormular hat das alles nichts zu tun!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Was ist jetzt daran nicht zu verstehen? Die Rechnung hast du im Dezember 2018 erhalten. Wenn die Lieferung / Leistung ebenfalls bereits erbracht wurde, gehört die Vorsteuer in den Dezember 2018.

                      Als Ist-Versteuerer meldest du die Umsatzsteuer bei Zahlung, also erst im Januar 2019 an. Die Betriebsausgabe rechnet in der EÜR ebenfalls zu 2019.
                      Diese Widersprüche sind für mich nicht zu verstehen. Du schreibst im ersten Absatz „gehört die Vorsteuer in den Dezember 2018“ und im zweiten Absatz, dass es ins Jahr 2019 gehört. Und dieses „möglich“ verstehe ich nicht, ich hätte gern einfach nur ein ja oder ein nein auf die Frage ob ich als Ist-Versteuerer mit EÜR für den Fall dass ich die Rechnung erst 2019 bezahle auch sowohl den Rechnungsbetrag als auch die USt erst 2019 in die EÜR + Ust-Erklärung schreiben muss.

                      Ich denke nach deinem Beitrag dass die Antwort „ja“ wäre und nach dem Beitrag von L. E. Fant dass die Antwort „nein“ wäre oder was auch immer dieses möglich heißt.

                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Es besteht keine Pflicht, Vorsteuerbeträge geltend zu machen. Wenn man das macht, dann müssen Sie natürlich im richtigen Zeitraum stehen.
                      Hier klingt es auch so als ob man den Vorsteuerabzug verwirkt, wenn man ihn nicht 2018 geltend macht.

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                        #12
                        AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

                        Zitat von Annabella P Beitrag anzeigen
                        im zweiten Absatz, dass es ins Jahr 2019 gehört
                        Im zweiten Absatz ging es um die Umsatzsteuer, nicht um die Vorsteuer.

                        Zitat von Annabella P Beitrag anzeigen
                        Hier klingt es auch so als ob man den Vorsteuerabzug verwirkt, wenn man ihn nicht 2018 geltend macht.
                        Du gibst ja noch eine Jahreserklärung ab, oder? Und auch die verjährt erst nach ein paar Jahren, kann also berichtigt werden.

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                          #13
                          AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

                          Bei Ist-Versteuerung immer zum Datum und Jahr buchen, wann das Geld zugeflossen, oder abgeflossen ist. Ganz einfach. Also alles in 2019.
                          Zuletzt geändert von Laie123; 28.12.2018, 15:22.

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                            #14
                            AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                            Im zweiten Absatz ging es um die Umsatzsteuer, nicht um die Vorsteuer.
                            Es geht mir nur um den Fall dass ich eine Rechnung bezahle, also die Vorsteuer. Sorry, wenn ich das durcheinander bringe...


                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                            Du gibst ja noch eine Jahreserklärung ab, oder? Und auch die verjährt erst nach ein paar Jahren, kann also berichtigt werden.
                            Genau, ich gebe nur die Ust-Jahreserklärung ab, ich komme nicht über die 1000 Euro - Grenze, so dass ich von den Voranmeldungen befreit bin.
                            Aber ich würde es gerne jetzt schon richtig machen und nicht einplanen dass ich das irgendwann berichtigen muss.

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                              #15
                              AW: EÜR + Ist-Versteurung: Dezember-Rechnung erst im Januar bezahlt

                              Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
                              Bei Ist-Versteuerung immer zum Datum und Jahr buchen, wann das Geld zugeflossen, oder abgeflossen ist
                              Nein, Ist-Versteuerung hat nur mit Zufluss zu tun, nicht mit Abfluss!

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