Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Außergewöhnliche Belastungen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Außergewöhnliche Belastungen?

    Hallo,

    kann ich folgende Dinge steuerlich absetzen? Möglicherweise als "außergewöhnliche Belastung?"

    1. Notargebühren wegen Trennungsfolgenvereinbarung zwecks Scheidung?

    2. Hohe Ausgaben durch Umzug (Anschaffung neue Küche, Umzugskosten usw.)

    3. Kosten durch Selbstbeteilung bei Privater Krankenversicherung?

    Und falls ja, wo würde dies genau eingetragen?

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Außergewöhnliche Belastungen?

    Hallo

    die Gerichts und Anwaltskosten einer Ehescheidung können anerkannt werden,
    die Anschaffungskosten für Mobiliar aus Anlass der Scheidung nicht. Das gilt auch für Umzugskosten, es sei denn, der Umzug erfolgt aus dringenden nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen.

    Kosten der Selbstbeteiligung einer KV sind keine aussergewöhnlichen Belastungen.

    Einzutragen im Hauptvordruck, Zeile 68; nicht vergessen die Angaben in Zeile 72 oder 73 zu machen.

    Kommentar


      #3
      AW: Außergewöhnliche Belastungen?

      Vielen Dank für die Antwort

      Kommentar

      Lädt...
      X