Hallo Zusammen,
Als Freiberufler bin ich die Woche über beim Kunden Vorort.
Montags reise ich an, Donnerstag Abend reise ich ab.
Dies ist so vertraglich festgelegt.
Hierfür habe ich mir am Projektstandort auch eine Unterkunft gebucht.
Hier meine Fragen:
Muss ich neben meiner offensichtlichen Anwesenheit am Projektstandort (Vertrag + Unterkunft) irgendwelche Belege für Fahrten zwischen Wohnsitz und Projektstandort einreichen, damit ich die Kilometerpauschale von 30 Cent absetzen kann?
Reicht hierfür der Arbeitsvertrag in Verbindung mit Zimmer, oder muss ich sonst noch irgendwas vorweisen?
Wenn ich mir eine Bahncard 100 zulege, kann ich die auch für die volle Laufzeit der Bahncard absetzen, selbst wenn ich unvorhergesehen aus dem Projekt fliegen sollte?
Hintergrund:
Ich würde mir am liebsten eine BC100 zulegen.
Im Vergleich zum Absetzen der gefahrenen Kilometer ist die BC 100 auf den Monat verrechnet billiger.
Wenn ich aber aus dem Projekt fliege, dann muss ich die BC 100 aber noch Monate hinterher zahlen, da die Vertragsdauer für die Bahncard ein Jahr beträgt. Dies wäre also teurer.
Aus meiner Sicht gibt es 2 faire Varianten:
a) ich setze die Kilometerpauschale von meiner Wohnung zum Projektstandort an und trage das Risiko aus dem Projekt zu fliegen selbst.
b) ich setze die tatsächlichen Kosten der BC100 an, aber kann dies über die volle Laufzeit der BC100 (volles Jahr) tun.
Bleibt nur die Frage: Was hält das Finanzamt für fair?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.
Bester Gruß
Timo
Als Freiberufler bin ich die Woche über beim Kunden Vorort.
Montags reise ich an, Donnerstag Abend reise ich ab.
Dies ist so vertraglich festgelegt.
Hierfür habe ich mir am Projektstandort auch eine Unterkunft gebucht.
Hier meine Fragen:
Muss ich neben meiner offensichtlichen Anwesenheit am Projektstandort (Vertrag + Unterkunft) irgendwelche Belege für Fahrten zwischen Wohnsitz und Projektstandort einreichen, damit ich die Kilometerpauschale von 30 Cent absetzen kann?
Reicht hierfür der Arbeitsvertrag in Verbindung mit Zimmer, oder muss ich sonst noch irgendwas vorweisen?
Wenn ich mir eine Bahncard 100 zulege, kann ich die auch für die volle Laufzeit der Bahncard absetzen, selbst wenn ich unvorhergesehen aus dem Projekt fliegen sollte?
Hintergrund:
Ich würde mir am liebsten eine BC100 zulegen.
Im Vergleich zum Absetzen der gefahrenen Kilometer ist die BC 100 auf den Monat verrechnet billiger.
Wenn ich aber aus dem Projekt fliege, dann muss ich die BC 100 aber noch Monate hinterher zahlen, da die Vertragsdauer für die Bahncard ein Jahr beträgt. Dies wäre also teurer.
Aus meiner Sicht gibt es 2 faire Varianten:
a) ich setze die Kilometerpauschale von meiner Wohnung zum Projektstandort an und trage das Risiko aus dem Projekt zu fliegen selbst.
b) ich setze die tatsächlichen Kosten der BC100 an, aber kann dies über die volle Laufzeit der BC100 (volles Jahr) tun.
Bleibt nur die Frage: Was hält das Finanzamt für fair?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.
Bester Gruß
Timo
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