Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verlust vom Vorjahr gelten machen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verlust vom Vorjahr gelten machen?

    Guten Tag,

    was ist wenn ich folgenden Fall habe. Ich habe einen Verlust (Ausgaben>Einnahmen) in 2017 gemacht. Sagen wir -10.000.

    Jetzt fülle ich die Steuererklärung für 2018 aus. Wo trage ich diese -10.000 ein. Mein zu versteuertes Einkommen, müsste doch um 10.000 sinken, oder?

    #2
    AW: Verlust vom Vorjahr gelten machen?

    Sie müssen eine Steuererklärung für 2017 abgeben, damit das Finanzamt diesen sogenannten Verlustvortrag feststellt. Dieser Verlustvortrag wird dann in 2018 automatisch berücksichtogt.

    Im Hauptvordruck für 2ß18 können Sie in Zeile 94 ein Kreuz als Bearbeitungshinweis für das Finanzamt setzen.
    Zuletzt geändert von ; 03.01.2019, 20:58.

    Kommentar


      #3
      AW: Verlust vom Vorjahr gelten machen?

      Danke für den Tips. Hat gut geholfen.

      1.Was ist wenn mein Einkommen in 2018 nur Brutto 8000 waren. Wird der restliche Verlustvortrag ins 2019 verschoben? Also die 2000?

      2. Es gibt wahrscheinlich keine Möglichkeit den Übertag ins 2018 des Verlustes zu verhindern, um es in 2019 vollständig zu nutzen,oder? Wenn ich z.b. nur 8000 in 2018 ist ja alles sowieso steuerfrei.
      Zuletzt geändert von handy22; 03.01.2019, 21:02.

      Kommentar


        #4
        AW: Verlust vom Vorjahr gelten machen?

        Zitat von handy22 Beitrag anzeigen
        Danke für den Tips. Hat gut geholfen.

        1.Was ist wenn mein Einkommen in 2018 nur Brutto 8000 waren. Wird der restliche Verlustvortrag ins 2019 verschoben? Also die 2000?

        2. Es gibt wahrscheinlich keine Möglichkeit den Übertag ins 2018 des Verlustes zu verhindern, um es in 2019 vollständig zu nutzen,oder? Wenn ich z.b. nur 8000 in 2018 ist ja alles sowieso steuerfrei.
        Hallo,

        Einkünfte in Höhe von 8000.-
        Da besteht ein Unterschied zwischen Einkünfzten und Einkommen.
        zu 2: Die Einkommensteuer ist kein Wunschkonzert.
        Du hast die Situation richtig erkannt

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Verlust vom Vorjahr gelten machen?

          Situation is glasklar.

          Aber was ist wenn ich z.B. Brutto in 2018 sagen wir 8000 Euro verdient habe. Und noch Verlustvorträge in Höhe von 10.000.

          Kann ich dann 2000 Verlustvortrag ins nächste Jahr mitnehmen?

          Kommentar


            #6
            AW: Verlust vom Vorjahr gelten machen?

            Zitat von handy22 Beitrag anzeigen
            Situation is glasklar.

            Aber was ist wenn ich z.B. Brutto in 2018 sagen wir 8000 Euro verdient habe. Und noch Verlustvorträge in Höhe von 10.000.

            Kann ich dann 2000 Verlustvortrag ins nächste Jahr mitnehmen?
            Hallo,

            wenn deine Einkünfte _Null- sind kommt der Rest ins Folgejahr

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              AW: Verlust vom Vorjahr gelten machen?

              Als Ergänzung zur zutreffenden Aussage von FIGUL hier noch eine Bilddarstellung dazu.
              Angehängte Dateien

              Kommentar


                #8
                AW: Verlust vom Vorjahr gelten machen?

                Zitat von korsika Beitrag anzeigen
                Als Ergänzung zur zutreffenden Aussage von FIGUL hier noch eine Bilddarstellung dazu.
                Die allerdings schlichtweg falsch ist. Der festgestellte Verlust wird vom GdE abgezogen, nicht vom zvE, hat also Vorrang vor Sonderausgaben und agB. Weswegen er im Beispiel aus dem Bild nach einem Jahr weg wäre.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Verlust vom Vorjahr gelten machen?

                  Das ist richtig- Entschldigung.

                  Rechtslage zutreffend:


                  Verluste, die Sie nicht ausgleichen oder zurücktragen können, müssen Sie in die Folgejahre vortragen. Anders als beim Verlustrücktrag gibt es dafür keine zeitliche Beschränkung auf ein Jahr. Das heißt, der Verlust wird so lange Jahr für Jahr verrechnet, bis davon nichts mehr übrig ist.

                  Wichtig: Die Höhe des Verlustvortrags können Sie nicht beschränken.

                  Das heißt, das Finanzamt zieht immer so viele Verluste vom Gesamtbetrag der Einkünfte ab, bis dieser Null ist.

                  Das kann dazu führen, dass sich die Verluste in den Folgejahren nicht mehr bzw. geringer Steuer mindernd auswirken, da Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ins Leere laufen.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X