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Kinderbetreuungskosten

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    Kinderbetreuungskosten

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei, meine Daten in Elster einzugeben.
    Es geht um die Kinderbetreuungskosten, die logischerweise in die Anlage KIND eingetragen werden. 2/3 davon kann ich als Sonderausgaben geltend machen, aber wo kann ich diese Sonderausgaben eintragen???
    Zuletzt geändert von famsom; 23.05.2010, 16:31.

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten

    bei den kinderbetreuungskosten ist zu unterscheiden aus welchem grund sie steuerlich geltend gemacht werden. in aller regel ist das zunaechst die erwerbstaetigkeit der eltern, hierbei erfolgt ein abzug der kinderbetreuungskosten nicht als sonderausgaben, sondern als werbungskosten. ist eines der elternteile (oder beide) in der ausbildung oder aber sie sind nicht erwerbstaetig/nicht in ausbildung, das kind jedoch zwischen 3 und 6 jahre alt, erfolgt die beruecksichtigung beim entsprechenden elternteil tatsaechlich als sonderausgaben und nicht als werbungskosten.

    eingetragen wird das alles auf der dritten Seite der Anlage Kind, eine konkrete Ausfuellhilfe fuer den Einzelfall kann man nur geben, wenn man die genaueren Lebensumstände der Familie/des kindes kennt ;-)

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten

      Vielen Dank für die Info. In welcher Höhe kann ich dann die Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten ansetzen?

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten

        Hallo famsom,

        du musst immer die komplette Höhe angeben, um 1/3 gekürzt wird es dann automatisch vom Finanzamt.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten

          wie reckoner schreibt ist es unerheblich als was die kosten beruecksichtigt werden, absetzbar sind 2/3 der tatsaechlichen aufwendungen, max. 4000 euro pro kind.

          beim ausfuellen gibt man die tatsaechlichen aufwendungen an, lediglich bei der verteilung der kosten auf die eltern bei erwerbstaetigkeit ab zeile 77 wird ggf. der aufgerundete 2/3 betrag mit angegeben...

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