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Sonderausgaben - Gezahlte Versorgungsleistungen - Punkt 36 Renten: %-Angabe abz.?

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    Sonderausgaben - Gezahlte Versorgungsleistungen - Punkt 36 Renten: %-Angabe abz.?

    Guten Tag zusammen,

    ich habe folgendes Problem mit dem Programm ElsterFormular...

    Ich möchte rückwirkend für das Jahr 2016 meine erste Steuererklärung erstellen und dort auch zu dem Zeitpunkt eingezahlte Beiträge einer privaten Rentenversicherung geltend machen.
    Nun steht in dem zweiten Eingabefeld des Hauptvordrucks, Seite 2 - Sonderausgaben, "abziehbar" (%) .

    Was muss ich denn dort angeben? Ich habe mein Finanzamt angerufen und die haben mir gesagt, dass die das eigentlich machen, aber das Programm fordert mich auf, dort eine Angabe zu tätigen, da ich die Steuererklärung sonst nicht abschließen kann. Das selbe gilt dann natürlich auch für die Jahre 2017 und 2018.

    Für die 5€, die ich dann eventuell zurückerhalten würde, sehe ich auch nicht ein, extra einen Steuerberater zu engagieren.

    Ich bedanke mich vielmals für jede hilfreiche Antwort!!!

    #2
    AW: Sonderausgaben - Gezahlte Versorgungsleistungen - Punkt 36 Renten: %-Angabe abz.?

    Ich vermute, dass Sie hier falsch sind, kann dies aber wegen der Sachverhaltsschilderung, die ich auch vielleicht falsch verstehe, nicht endgültig sagen.

    An der von Ihnen genannten Stelle sind Eintragungen zu machen, wenn Sie an eine andere Person eine Rente zahlen, die Sie ggf. steuerlich geltend machen wollen.

    Wollen Sie dagegen eigene Beiträge zu einer Rentenversicherung geltend machen müssen Sie dies in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen, dort ggf. Zeile 51 oder 52.
    Zuletzt geändert von ; 08.01.2019, 16:21.

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      #3
      AW: Sonderausgaben - Gezahlte Versorgungsleistungen - Punkt 36 Renten: %-Angabe abz.?

      Du hast nicht selbst eine Rente (!) gezahlt, sondern Beiträge zu einer Rentenversicherung. Und die gehören ENTWEDER in die Anlage Vorsorgeaufwand, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, was Du in den jeweiligen Zeilentexten ablesen kannst, ODER im Falle eines Riester-Rentenvertrags in die Anlage AV ODER, wenn da gar nichts passt, nirgends rein. WENN es in die Anlage Vorsorgeaufwand gehört, hat es meistens keine steuerliche Auswirkung, da die Höchstbeträge häufig schon anderweitig überschritten wurden. WENN es in die Anlage AV gehört, hängt die steuerliche Auswirkung davon ab, ob der Riester-Zulagenanspruch niedriger ist.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Sonderausgaben - Gezahlte Versorgungsleistungen - Punkt 36 Renten: %-Angabe abz.?

        Wenn es sich bei der privaten Rentenversicherung um einen nach 2004 abgeschlossenen zertifizierten Basisrentenvertrag handeln würde, wären die eigenen Beiträge

        in Zeile 8 der Anlage Vorsorgeaufwand zu erklären. Die hätten auch steuerliche Auswirkungen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Sonderausgaben - Gezahlte Versorgungsleistungen - Punkt 36 Renten: %-Angabe abz.?

          ok super vielen Dank, dann lag der Fehler in der Falschen Zeileneintragung.

          ein Frohes Jahr noch!

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