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Nicht ausgeglichene Verluste

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    Nicht ausgeglichene Verluste

    Hallo,

    im Jahr 2009 sind bei mir "allgemeine Verluste" angefallen, die ich ins nächste Jahr habe übertragen lassen (Verlustverrechnungstopf).
    In der Erträgnisaufstellung werden diese unter "Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien" mit dem Zusatz "Diese Verluste wurden in das nächste Jahr übertragen" aufgeführt.
    Mir ist aufgefallen, dass es bei diesem Punkt keine Referenz (Zeilenangabe) zur KAP gibt - wie bei den anderen Aufstellungen.

    Frage:
    Muss ich diesen Betrag für 2009 in der KAP S.1 Z.12 nun angeben oder nicht?

    Ich hätte jetzt gesagt nein, da übertragen ins nächste Jahr.
    Ist diese Angabe in der Erträgsnisaufstellung dann als rein informell anzusehen?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    #2
    AW: Nicht ausgeglichene Verluste

    Hallo Spider,

    vermutlich hast du KEINE Verlustbescheinigung beantragt (keine Sorge, ist nicht schlimm), und die Angabe in der Erträgnisaufstellung ist dann rein informativ.

    Diese Beträge gehören nicht in die Steuererklärung (sonst würden sie ja doppelt berücksichtigt, einmal beim Finanzamt und ein weiteres mal bei der Bank).

    In die Zeilen 7-14 der Anlage KAP gehören ausschließlich Beträge aus einer Steuerbescheinigung; mit der Erträgnisaufstellung kann man dort in der Regel nichts mehr anfangen.

    MfG Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 24.05.2010, 12:01.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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