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Kirchensteuer zurückholen

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    Kirchensteuer zurückholen

    Hallo,
    mir wurde von Juni bis Oktober fälschlicherweise (ich wurde nie getauft) Kirchensteuer abgeführt.
    Am Telefon mit dem Kirchensteueramt wurde mir lediglich gesagt, dass ich diese im Rahmen meiner Einkommensteuererklärung zurückholen kann.
    Nun habe ich schon einige Foren und Infoseiten gewälzt und trotzdem nichts passendes zu dem Theme gefunden.
    Meine Frage ist, wo im Elterformukar ich einen Antrag auf Rückerstattung der abgeführten Kirchensteuer eintragen kann...
    Vielen Dank für die Hilfe!

    #2
    AW: Kirchensteuer zurückholen

    Meine Frage ist, wo im Elterformukar ich einen Antrag auf Rückerstattung der abgeführten Kirchensteuer eintragen kann...
    Es gibt in ElsterFormular keinen formellen Antrag dafür. Da du aber deine Religionszugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit ebenso erklärst wie die fälschlich einbehaltene Kirchenlohnsteuer,

    sollte das alles kein Problem sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kirchensteuer zurückholen

      Hallo,

      du machst einfach eine ganz normale Einkommensteuererklärung.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar

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