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Steuererklärung im Trennungsjahru

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    Steuererklärung im Trennungsjahru

    Hallo. Ich hätte ein paar Fragen dazu
    wie eine Steuererklärung für das Trennungsjahr erstellt wird. Mein Mann Steuerklasse 3 und ich 5 im Trennungsjahr. Jetzt weigert er sich mit mir die Erklärung zusammen
    abzugeben obwohl ich versucht habe ihm zu erklären, dass dieses für ihn ein riesen Nachteil wäre. Also muss ich meine jetzt alleine abgeben. Aber wie funktioniert das nun
    im einzelnen. Zum einen müssen/können da noch andere Formulare ausgefüllt werden außer den üblichen Verdächtigen und kann ich irgendetwas geltend machen oder muss
    ich zum Beispiel den Unterhalt vom Kind angeben? Er hat zum Beispiel im Trennungsjahr die Hausrate weiter gezahlt, muss das auch vermerkt werden. Und wie läuft nachher
    die Abrechnung beim Finanzamt ab. Sprich verrechnen die das dann und wenn etwas übrig bleiben sollte wer bekommt das Geld dann. Fragen über Fragen. Leider kann ich mir
    keinen Steuerberater leisten sonst würde ich das lieber von einem Fachmann machen lassen. Vielen Dank schon mal im voraus für die Hilfen.
    Zuletzt geändert von michaelabozkurt; 13.01.2019, 17:52.

    #2
    AW: Steuererklärung im Trennungsjahr

    Zitat von michaelabozkurt Beitrag anzeigen
    Fragen über Fragen
    Das stimmt. Und sie haben im Prinzip mit ElsterFormular gar nichts zu tun.

    In Zeile 24 des Hauptvordrucks ist Einzelveranlagung anzukreuzen.

    Zur Steuerberechnung solltest Du die Zusätzlichen Angaben für die Steuerberechnung ausfüllen. Diese befinden sich unter den Anlagen, also im Fenster weitere Vordrucke.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung im Trennungsjahru

      Jetzt weigert er sich mit mir die Erklärung zusammen abzugeben
      Männer denken in solchen Angelegenheiten nicht immer rational. Für dich selbst wird es wohl keinen steuerlichen Nachteil geben, insgesamt natürlich schon.

      Das sind im Übrigen eher Themen für einen Scheidungsanwalt als für einen Steuerberater. Für das Forum ist das Thema auch nicht geeignet.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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