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Falsche Voranmeldung: wenn der gesendete Zeitraum in der Vergangenheit liegt, dann berichtigen; wenn der Zeitraum noch nicht begonnen hat dann beim Finanzamt Bescheid geben.
Noch mal nachgefragt.
Ich habe 4. Kalendervierteljahr 2019 eingegeben.
Es sollte aber 4. Quartal 2018 sein.
1. Eine neues Formular mit den richtigen Datum erneut senden?
2. Dem Finanzamt bescheid geben (z. B. telefonisch)?
Dann hast du die Anmeldung mit dem neuen Formular für das Jahr 2019 übermittelt? Nur dort kann man ja 19 44 ankreuzen
Ich würde da jedenfalls nicht berichtigte Anmeldung ankreuzen, nachdem für das 4. Quartal 2018 ja noch nichts angemeldet wurde
Was die abgegebene Anmeldung für 2019 angeht, würde ich beim Finanzamt anrufen, damit diese Erklärung gestoppt wird. Mich wundert ohnehin, dass das ohne jede Fehlermeldung funktioniert hat.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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