Hallo,
ich habe unter außergewöhnliche Belastungen 50 % Grad der Behinderung angegeben. In der Steuerberechnung wird der Pauschbetrag in Höhe von 570 EUR auf 285 EUR gesplittet mit dem Hinweis, dass beim Ehegatten ebenfalls 285 EUR berücksichtigt werden.
Kann mir jemand dafür den Grund nennen?
MfG
PS: Bei den Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen passiert das Gleiche!
ich habe unter außergewöhnliche Belastungen 50 % Grad der Behinderung angegeben. In der Steuerberechnung wird der Pauschbetrag in Höhe von 570 EUR auf 285 EUR gesplittet mit dem Hinweis, dass beim Ehegatten ebenfalls 285 EUR berücksichtigt werden.
Kann mir jemand dafür den Grund nennen?
MfG
PS: Bei den Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen passiert das Gleiche!
Kommentar