Kann ich die Fortbildungskosten meiner Frau steuerlich geltend machen wenn Sie nur auf 450€ arbeitet, und wenn ja wo darf ich diese eintragen?
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Keine Ankündigung bisher.
Fortbildungskosten Ehefrau
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AW: Fortbildungskosten Ehefrau
Es geht nicht darum, wieviel sie verdienst, sondern ob sie einen vom Arbeitgeber PAUSCHAL versteuerten Job hat, oder einen, den sie selbst auf Lohnsteuerkarte versteuert, auch wenn die Lohnsteuer ggf. 0 € beträgt. Im ersten Fall ist es Essig, weder der Arbeitslohn noch die Werbungskosten werden erklärt. Im zweiten Fall ganz normal Anlage N.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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AW: Fortbildungskosten Ehefrau
Wenn die Fortbildung einen nicht ausgeübten Beruf betrifft, können die Kosten auch Sonderausgaben sein.
Lies mal die Eingabehilfe zu Zeile 44/45 des Hauptvordrucks!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Fortbildungskosten Ehefrau
Das mit dem nicht ausgeübten Beruf war früher einmal, das ist nicht mehr relevant. Entscheidend ist, ob sie eine ABGESCHLOSSENE Erstausbildung oder -Studium hat. Falls ja, dann sind es Werbungskosten. Falls nein, dann sind es Sonderausgaben, zumindest solange das Bundesverfassungsgericht nicht anders entscheidet. Die Variante "Dienstausbildungsverhältnis" lasse ich mal außen vor, die passt hier offensichtlich nicht.Schönen Gruß
Picard777
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AW: Fortbildungskosten Ehefrau
Das mit dem nicht ausgeübten Beruf war früher einmal, das ist nicht mehr relevant.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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AW: Fortbildungskosten Ehefrau
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch habe mich aber soeben fortgebildet
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AW: Fortbildungskosten Ehefrau
Hallo,
>>>Im ersten Fall ist es Essig, weder der Arbeitslohn noch die Werbungskosten werden erklärt.
Wieso?
Die Fortbildung steht doch nicht im Zusammenhang mit dem ausgeübten Minijob, sondern mit einem zukünftigen richtigen Arbeitsverhältnis. Imho ist das vergleichbar mit Bewerbungskosten.
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Fortbildungskosten Ehefrau
Du hast ggf. Recht, das KÖNNTE so sein, also vorweggenommene Werbungskosten, die mit dem jetzigen Arbeitsverhältnis nichts zu tun haben. Ggf. handelt es sich aber auch um einen Zeitungsausträgerminijob und die Fortbildung betrifft die Frage, wie man am geschicktesten die Werbebeilage in die Zeitung einsortiert. Dann bliebe es bei dem, was ich geschrieben habe. Der Threadersteller hat dazu bisher nicht gesagt, so dass ich davon ausging, dass die Fortbildung ihr Arbeitsverhältnis betraf.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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