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Abfindung & Fünftelregelung korrekt eintragen ohne Zeile 19.?

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    Abfindung & Fünftelregelung korrekt eintragen ohne Zeile 19.?

    Hallo zusammen,

    ich habe eine praktische Frage zur Eintragung einer Abfindung in das Formular Anlage N.

    Folgender Sachverhalt:

    1. Angestelltenverhältnis Steuerklasse 1 - Korrekte Steuerbescheinigung für 2018. Kein Problem diese einzutragen.
    2. Abfindung - Einmalzahlung, fällt sachlich unter die Fünftelregelung. Hierbei ist auf der Bescheinigung mit Steuerklasse 6 jedoch nur "Zeile 3" mit der Abfindungshöhe ausgefüllt sowie "Zeile 4 - einbehaltene Lohnsteuer" und "Zeile 5 - einbehaltener Soli".
    Sonst ist keine Zeile ausgefüllt.
    Ich lese jetzt aber in anderen Beiträgen hier im Forum, dass insbesondere Zeile 19 - Steuerpflichtige Entschädigung und Arbeitslohn..." ein Betrag eingetragen werden soll.
    Verwirrend finde ich dabei, ob man nun für die Fünftelregelung mit dem gesamtzuversteuernden Betrag etwas tun muss und diesen in "Zeile 19" einträgt, oder ob bei "Zeile 19" lediglich nochmal der Betrag aus Zeile 3 eingetragen werden muss?

    Meine Fragen:
    1. Muss in Zeile 19 etwas eingetragen werden?
    2. Falls ja, welcher Betrag (Gesamtbetrag oder ein ermäßigter)?
    3. Ist die Lohnsteuerbescheinigung mit Zeile 3 4 und 5 überhaupt korrekt ausgefüllt oder müssten noch andere Zeilen ausgefüllt sein?
    4. Findet die Fünftelregelung "automatisch" Anwendung oder muss man einen separaten Schrieb dem Finanzamt beilegen?

    Weiß hier jemand etwas genaueres?

    Wäre toll, eine Antwort zu erhalten!

    Besten dank euch!

    #2
    AW: Abfindung & Fünftelregelung korrekt eintragen ohne Zeile 19.?

    Unterlagen zu Abfindungen sind natürlich einzureichen, in jedem Fall immer dann, wenn es dazu keinen Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung gibt.

    Wenn der AG die Abfindung bei der Lohnsteuer nicht ermäßigt besteuert hat, soll er sie zwar unter Nummer 19 eintragen, zwingend ist das aber nicht.

    Bei ElsterFormular kannst du die Abfindung, falls sie nicht extra auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist, direkt in die Zeile 18 (Kennzahl 165) der Anlage N eintragen.

    Sowohl dort wie unter Nummer 19 ist nur der Abfindungsbetrag einzutragen! Wenn der dem Betrag unter Nummer 3 entspricht, ist das eben so.

    Ob die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG greift, entscheidet das Finanzamt!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 19.01.2019, 16:20.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abfindung & Fünftelregelung korrekt eintragen ohne Zeile 19.?

      Danke für deine tollte Antwort. Ich habe aber noch eine kleine Rückfrage:


      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Unterlagen zu Abfindungen sind natürlich einzureichen, in jedem Fall immer dann, wenn es dazu keinen Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung gibt.
      Ok, das lässt sich leicht mit einem Schrieb und den Unterlagen ergänzen.

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn der AG die Abfindung bei der Lohnsteuer nicht ermäßigt besteuert hat, soll er sie zwar unter Nummer 19 eintragen, zwingend ist das aber nicht.
      OK, also kein Zwang und das Dokument scheint auf den ersten Blick i.O.

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Bei ElsterFormular kannst du die Abfindung, falls sie nicht extra auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist, direkt in die Zeile 18 (Kennzahl 165) der Anlage N eintragen.
      Die Abfindung ist nicht als solche auf der Bescheinigung kenntlich gemacht.
      Trage ich die Daten dann gemäß Bescheinigung in das Formular N ein, also Zeile 3 etc. UND zusätzlich Zeile 18 (Kennzahl 165) sowie die dort dazugehörige Lohnsteuer und den Soli?
      Ich nutze das WISO Steuerprogramm, welche dies prinzipiell zulässt, jedoch Daten aus Zeile 3,4 und 5 löscht, sobald diese in Zeile 18 etc. stehen.
      Darf das alles doppelt im Formular N stehen bleiben oder muss ich es sinnvoll anhand der Bescheinigung eintragen?


      Danke für eure Unterstützung!

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        #4
        AW: Abfindung & Fünftelregelung korrekt eintragen ohne Zeile 19.?

        Zitat von xedarion Beitrag anzeigen
        Trage ich die Daten dann gemäß Bescheinigung in das Formular N ein, also Zeile 3 etc. UND zusätzlich Zeile 18 (Kennzahl 165) sowie die dort dazugehörige Lohnsteuer und den Soli?
        Ich vermute, dass du nicht beurteilen kannst, wieviel Lohnsteuer etc auf die Abfindung entfallen würde.

        Daher minderst du einfach den Bruttoarbeitslohn um den Betrag, der deiner Meinung nach Abfindung darstellt und die Abfindung trägst du in das dafür vorgesehene Kästchen ein.

        Wenn das Finanzamt das mitmacht berechnet das Programm des Finanzamts das richtig.

        Bei WISO evtl Nullen bei Lohnsteuer etc eintragen, wenn das Programm es fordert.

        Kommentar


          #5
          AW: Abfindung & Fünftelregelung korrekt eintragen ohne Zeile 19.?

          Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigen
          Ich vermute, dass du nicht beurteilen kannst, wieviel Lohnsteuer etc auf die Abfindung entfallen würde.

          Daher minderst du einfach den Bruttoarbeitslohn um den Betrag, der deiner Meinung nach Abfindung darstellt und die Abfindung trägst du in das dafür vorgesehene Kästchen ein.

          Wenn das Finanzamt das mitmacht berechnet das Programm des Finanzamts das richtig.

          Bei WISO evtl Nullen bei Lohnsteuer etc eintragen, wenn das Programm es fordert.
          Danke für deine Antwort.
          Es verhält sich, dass auf dieser Lohnsteuerbescheinigung der gesamte Betrag als Abfindung ausgewiesen ist und kein weitere Bruttoarbeitslohn in dem Jahr anfiel.
          Da es mit Steuerklasse 6 bewertet wurde, wurde bereits von dem Abfindungsbetrag ein entsprechender Betrag an Lohnsteuer und Soli einbehalten.
          Wie dies im Nachgang dann zu bewerten ist, das obliegt dem Finanzamt, da gebe ich dir Recht.
          Daher kommt auch meine Frage. Ich habe ja bereits Werte für Lohnsteuer und Soli, wie soll ich mit diesen Umgehen? Vielleicht ist meine Frage nun etwas klarer?

          Danke euch!

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