Hallo zusammen,
ich habe eine praktische Frage zur Eintragung einer Abfindung in das Formular Anlage N.
Folgender Sachverhalt:
1. Angestelltenverhältnis Steuerklasse 1 - Korrekte Steuerbescheinigung für 2018. Kein Problem diese einzutragen.
2. Abfindung - Einmalzahlung, fällt sachlich unter die Fünftelregelung. Hierbei ist auf der Bescheinigung mit Steuerklasse 6 jedoch nur "Zeile 3" mit der Abfindungshöhe ausgefüllt sowie "Zeile 4 - einbehaltene Lohnsteuer" und "Zeile 5 - einbehaltener Soli".
Sonst ist keine Zeile ausgefüllt.
Ich lese jetzt aber in anderen Beiträgen hier im Forum, dass insbesondere Zeile 19 - Steuerpflichtige Entschädigung und Arbeitslohn..." ein Betrag eingetragen werden soll.
Verwirrend finde ich dabei, ob man nun für die Fünftelregelung mit dem gesamtzuversteuernden Betrag etwas tun muss und diesen in "Zeile 19" einträgt, oder ob bei "Zeile 19" lediglich nochmal der Betrag aus Zeile 3 eingetragen werden muss?
Meine Fragen:
1. Muss in Zeile 19 etwas eingetragen werden?
2. Falls ja, welcher Betrag (Gesamtbetrag oder ein ermäßigter)?
3. Ist die Lohnsteuerbescheinigung mit Zeile 3 4 und 5 überhaupt korrekt ausgefüllt oder müssten noch andere Zeilen ausgefüllt sein?
4. Findet die Fünftelregelung "automatisch" Anwendung oder muss man einen separaten Schrieb dem Finanzamt beilegen?
Weiß hier jemand etwas genaueres?
Wäre toll, eine Antwort zu erhalten!
Besten dank euch!
ich habe eine praktische Frage zur Eintragung einer Abfindung in das Formular Anlage N.
Folgender Sachverhalt:
1. Angestelltenverhältnis Steuerklasse 1 - Korrekte Steuerbescheinigung für 2018. Kein Problem diese einzutragen.
2. Abfindung - Einmalzahlung, fällt sachlich unter die Fünftelregelung. Hierbei ist auf der Bescheinigung mit Steuerklasse 6 jedoch nur "Zeile 3" mit der Abfindungshöhe ausgefüllt sowie "Zeile 4 - einbehaltene Lohnsteuer" und "Zeile 5 - einbehaltener Soli".
Sonst ist keine Zeile ausgefüllt.
Ich lese jetzt aber in anderen Beiträgen hier im Forum, dass insbesondere Zeile 19 - Steuerpflichtige Entschädigung und Arbeitslohn..." ein Betrag eingetragen werden soll.
Verwirrend finde ich dabei, ob man nun für die Fünftelregelung mit dem gesamtzuversteuernden Betrag etwas tun muss und diesen in "Zeile 19" einträgt, oder ob bei "Zeile 19" lediglich nochmal der Betrag aus Zeile 3 eingetragen werden muss?
Meine Fragen:
1. Muss in Zeile 19 etwas eingetragen werden?
2. Falls ja, welcher Betrag (Gesamtbetrag oder ein ermäßigter)?
3. Ist die Lohnsteuerbescheinigung mit Zeile 3 4 und 5 überhaupt korrekt ausgefüllt oder müssten noch andere Zeilen ausgefüllt sein?
4. Findet die Fünftelregelung "automatisch" Anwendung oder muss man einen separaten Schrieb dem Finanzamt beilegen?
Weiß hier jemand etwas genaueres?
Wäre toll, eine Antwort zu erhalten!
Besten dank euch!
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