Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Verpachtung der Landwirtschaft, welche ab Oktober verpachtet wurde. Bisher wurden die Einnahmen nach §13a EStG versteuert (mit abweichendem Wirtschaftsjahr), mit jährlich gleichbleibenden Beträgen. Kann ich diese nun einfach um 1/4 kürzen da die Landwirtschaft zum 01.10. verpachtet wird? Und wo trage ich die Pachteinnahmen dazu dann ein? Unter Anlage V Zeile 32?
Und wie verhält sich das ganze beim Pächter. Der Pächter trägt die Flächen als in Anlage L Zeile 46 ein, dazu auch das was an Pacht bezahlt wird. Bleibt die versteuernden Beträge denn dann auch gleich wie beim Pächter die Jahre vorher? Beispielsweise wurden beim Verpächter bisher immer 9.000 Euro Einnahmen eingetragen. Werden diese 9000 Euro abzügl. der Pachtzahlung dann auch beim Pächter eingetragen?
Ist das überhaupt verständlich was ich sagen will? :-)
Liebe Grüße
ich habe eine Frage bezüglich der Verpachtung der Landwirtschaft, welche ab Oktober verpachtet wurde. Bisher wurden die Einnahmen nach §13a EStG versteuert (mit abweichendem Wirtschaftsjahr), mit jährlich gleichbleibenden Beträgen. Kann ich diese nun einfach um 1/4 kürzen da die Landwirtschaft zum 01.10. verpachtet wird? Und wo trage ich die Pachteinnahmen dazu dann ein? Unter Anlage V Zeile 32?
Und wie verhält sich das ganze beim Pächter. Der Pächter trägt die Flächen als in Anlage L Zeile 46 ein, dazu auch das was an Pacht bezahlt wird. Bleibt die versteuernden Beträge denn dann auch gleich wie beim Pächter die Jahre vorher? Beispielsweise wurden beim Verpächter bisher immer 9.000 Euro Einnahmen eingetragen. Werden diese 9000 Euro abzügl. der Pachtzahlung dann auch beim Pächter eingetragen?
Ist das überhaupt verständlich was ich sagen will? :-)
Liebe Grüße
Kommentar