Ich habe wegen Mieteinnahmen (Eigentumswohnung) bei einer Grundstücksgemeinschaft (GBR, 2 Eigentümer) eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung abzugeben (über Elster Online).
Das Ergebnis der Feststellung (anteilige Mieteinnahmen) sowie Name der Grundstücksgemeinschaft, Finanzamt usw.) habe ich in die Anlage V Zeile 25 meiner persönlichen Steuererklärung eingetragen (Elster Formular).
Die Lage des Grundstücks ab Zeile 4 (Adresse) sowie das Einheitswertkennzeichen wurde von mir wie vom Programm verlangt ebenfalls eingetragen.
Bei der Plausibilitätsprüfung reklamiert Elster Formular dass ich bei den Einkünften aus einem bebauten Grundstück allgemeine Angaben zu einem bebauten Grundstück getätigt (Adresse) habe , ohne dazu gehörige Einkünfte erklärt zu haben (Feld 8-13 Mieteinnahmen.)
Das verstehe ich nicht. Diese Angaben sind festgestellt in Zeile 25 und auch so eingetragen.
Würde ich die Eintragungen zusätzlich auch in Feld 8-13 vornehmen, würde ich ja doppelt besteuert.
Der Fehler wird auch nicht dadurch korrigiert, dass ich die Eintragungen zur Lage des Grundstücks
weglasse. Dann reklamiert Elster Online, dass ich mindestens die Lage des Grundstücks anzugeben habe.
Kann mir jemand helfen ?
Das Ergebnis der Feststellung (anteilige Mieteinnahmen) sowie Name der Grundstücksgemeinschaft, Finanzamt usw.) habe ich in die Anlage V Zeile 25 meiner persönlichen Steuererklärung eingetragen (Elster Formular).
Die Lage des Grundstücks ab Zeile 4 (Adresse) sowie das Einheitswertkennzeichen wurde von mir wie vom Programm verlangt ebenfalls eingetragen.
Bei der Plausibilitätsprüfung reklamiert Elster Formular dass ich bei den Einkünften aus einem bebauten Grundstück allgemeine Angaben zu einem bebauten Grundstück getätigt (Adresse) habe , ohne dazu gehörige Einkünfte erklärt zu haben (Feld 8-13 Mieteinnahmen.)
Das verstehe ich nicht. Diese Angaben sind festgestellt in Zeile 25 und auch so eingetragen.
Würde ich die Eintragungen zusätzlich auch in Feld 8-13 vornehmen, würde ich ja doppelt besteuert.
Der Fehler wird auch nicht dadurch korrigiert, dass ich die Eintragungen zur Lage des Grundstücks
weglasse. Dann reklamiert Elster Online, dass ich mindestens die Lage des Grundstücks anzugeben habe.
Kann mir jemand helfen ?
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