Hallo liebe Forengemeinschaft,
bisher habe ich weder Jobticket noch Entfernungspauschale als Werbungskosten aufgeführt, da ich nie 1000 Euro Werbekosten überschritten habe. Nun wird dies voraussichtlich erstmals passieren und ich hoffe, dass ihr mir beim korrekten Eintragen meiner Fahrtkosten helfen könnt.
Die Entfernung zum Arbeitsplatz beträgt 6km oder 7km, je nachdem ob ich mir Fahrrad oder Auto fahre. Zusätzlich unterstützt mein Arbeitgeber ein Jobticket, für das ich 19,92 Euro Selbstbeteiligung pro Monat zahle. Die restlichen Kosten des Jobtickets übernimmt der Arbeitgeber. Das Jobticket benutze ich in der Regel im Winter, das Fahrrad im Sommer, das Auto sporadisch.
Ich würde nun Folgendes eintragen:
Entfernungspauschale = 0,30 Euro *220 (Tage) * 7 (km) = 462 Euro
Jobticket unter Werbungskosten = 12 * 19,92 Euro = 239,04 Euro
Den Arbeitgeberzuschuss von 51,52 Euro pro Monat (618,24 Euro pro Jahr) habe ich bereits versteuert, da dieser Betrag zum Gehalt addiert wurde und die Summe als Bruttolohn ausgewiesen wurde. Am Ende der Lohnabrechnung werden die 51,52 Euro vom Nettolohn abgezogen. Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung als 0 ausgewiesen. Die pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind ebenfalls 0.
Nun meine Fragen:
1. Kann ich den bereits versteuerten AG Zuschuss in Höhe von 618,24 Euro als Werbungskosten aufführen? Es ist ein Gehaltäquivalent, für das Lohnsteuer gezahlt wurde.
2. Falls nein, ist die Entfernungspauschale (462 Euro) oder das Jobticket (239 Euro) maßgeblich für die Werbungskosten?
3. Ich bringe die Kinder regelmäßig in Schule und Kindergarten, sodass sich der Weg zur Arbeit um 2km verlängert. Ist dies irgendwie steuerlich relevant?
Vielen Dank für eure Hilfe!
bisher habe ich weder Jobticket noch Entfernungspauschale als Werbungskosten aufgeführt, da ich nie 1000 Euro Werbekosten überschritten habe. Nun wird dies voraussichtlich erstmals passieren und ich hoffe, dass ihr mir beim korrekten Eintragen meiner Fahrtkosten helfen könnt.
Die Entfernung zum Arbeitsplatz beträgt 6km oder 7km, je nachdem ob ich mir Fahrrad oder Auto fahre. Zusätzlich unterstützt mein Arbeitgeber ein Jobticket, für das ich 19,92 Euro Selbstbeteiligung pro Monat zahle. Die restlichen Kosten des Jobtickets übernimmt der Arbeitgeber. Das Jobticket benutze ich in der Regel im Winter, das Fahrrad im Sommer, das Auto sporadisch.
Ich würde nun Folgendes eintragen:
Entfernungspauschale = 0,30 Euro *220 (Tage) * 7 (km) = 462 Euro
Jobticket unter Werbungskosten = 12 * 19,92 Euro = 239,04 Euro
Den Arbeitgeberzuschuss von 51,52 Euro pro Monat (618,24 Euro pro Jahr) habe ich bereits versteuert, da dieser Betrag zum Gehalt addiert wurde und die Summe als Bruttolohn ausgewiesen wurde. Am Ende der Lohnabrechnung werden die 51,52 Euro vom Nettolohn abgezogen. Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung als 0 ausgewiesen. Die pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind ebenfalls 0.
Nun meine Fragen:
1. Kann ich den bereits versteuerten AG Zuschuss in Höhe von 618,24 Euro als Werbungskosten aufführen? Es ist ein Gehaltäquivalent, für das Lohnsteuer gezahlt wurde.
2. Falls nein, ist die Entfernungspauschale (462 Euro) oder das Jobticket (239 Euro) maßgeblich für die Werbungskosten?
3. Ich bringe die Kinder regelmäßig in Schule und Kindergarten, sodass sich der Weg zur Arbeit um 2km verlängert. Ist dies irgendwie steuerlich relevant?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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