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Anlage AV, Angabe zu Kindern

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    Anlage AV, Angabe zu Kindern

    Kurz zusammengefasst

    verheiratet 1 Kind geboren nach 2008, Zusammenveranlagung, Kindergeld erhält Mann
    Mann hat Riester-Bausparvertrag, Frau hat keinen
    Anlage AV Mann wurde ausgefüllt, Anlage AV Frau wurde keine eingefügt
    Kinderzulage wurde in der Vergangenheit bereits dem Riester-Vertrag des Mannes zugeordnet und in 2018 für 2017 auf den Vertrag eingezahlt

    Muss der Mann in seiner Anlage AV unter dem Punkt "Angaben zu Kindern..." in Zeile 21 eine 1 eintragen bzw. muss man das jedes Jahr machen?

    vielen Dank für die Hilfe!!

    #2
    AW: Anlage AV, Angabe zu Kindern

    Zitat von Monks Beitrag anzeigen
    Muss der Mann in seiner Anlage AV unter dem Punkt "Angaben zu Kindern..." in Zeile 21 eine 1 eintragen bzw. muss man das jedes Jahr machen?
    Hallo Monks,

    ja das musst du jedes Jahr machen. Wenn du die Anlage AV ein Jahr nicht ausfüllst, kann das natürlich in der Steuererklärung nicht berücksichtigt werden.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage AV, Angabe zu Kindern

      Vielleicht noch zur Erläuterung:

      Über Deinen Anbieter hast Du die Möglichkeit Zulagen (Grundzulage + Kinderzulage) zu beantragen, entweder jedes Jahr neu oder als Dauerantrag. Nähere Infos liefert Dir dein Anbieter.

      Darüber hinaus hast Du bei der Einkommensteuererklärung die Möglichkeit eine Günstigerprüfung zu beantragen, d.h. es wird dann geprüft, ob die Steuerermäßigung aufgrund des Sonderausgabenabzugs höher ist als der Zulagenanspruch. Ist sie das, dann bekommst Du über die Einkommensteuerveranlagung die DIFFERENZ. Ist sie das nicht, passiert bei der Einkommensteuer gar nichts. Der Antrag auf Günstigerprüfung wird durch die Anlage AV gestellt, d.h. ohne Anlage AV keine Günstigerprüfung.

      In Deinem Fall kann es durchaus sein, dass der Sonderausgabenabzug NICHT günstiger ist, denn auf eine Steuerermäßigung von über 454 € bis 2017 bzw. 475 € ab 2018 musst Du erst einmal kommen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage AV, Angabe zu Kindern

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Vielleicht noch zur Erläuterung:

        Über Deinen Anbieter hast Du die Möglichkeit Zulagen (Grundzulage + Kinderzulage) zu beantragen, entweder jedes Jahr neu oder als Dauerantrag. Nähere Infos liefert Dir dein Anbieter.

        Darüber hinaus hast Du bei der Einkommensteuererklärung die Möglichkeit eine Günstigerprüfung zu beantragen, d.h. es wird dann geprüft, ob die Steuerermäßigung aufgrund des Sonderausgabenabzugs höher ist als der Zulagenanspruch. Ist sie das, dann bekommst Du über die Einkommensteuerveranlagung die DIFFERENZ. Ist sie das nicht, passiert bei der Einkommensteuer gar nichts. Der Antrag auf Günstigerprüfung wird durch die Anlage AV gestellt, d.h. ohne Anlage AV keine Günstigerprüfung.

        In Deinem Fall kann es durchaus sein, dass der Sonderausgabenabzug NICHT günstiger ist, denn auf eine Steuerermäßigung von über 454 € bis 2017 bzw. 475 € ab 2018 musst Du erst einmal kommen.
        Genau das habe ich letztes Jahr getan, ich habe über meinen Anbieter die Grundzulage und die Kinderzulage dauerhaft beantragt und die haben mir das auch schriftlich bestätigt.
        Wenn ich jetzt die Anlage AV jedoch weg lasse würde ich lt. Berechnung weniger Steuerrückerstattung erhalten, entsprechend ist es wohl sinnvoll diese Günstigerprüfung zu machen.

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage AV, Angabe zu Kindern

          Jep, ist es.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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