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Verlustvortrag Werbungskosten nach Zweitstudium

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    Verlustvortrag Werbungskosten nach Zweitstudium

    Hallo zusammen,

    trotz einigem Research habe ich keine einfache Klärung meines Sachverhalts gefunden:

    Zahlen sind exemplarisch.

    2016 - 2017: Zweitstudium Master, Werbungskosten iHv 5.000, keine Steuererklärungen abgegeben
    2017: Einkommen 20.000, Steuererklärung abgegeben, Pauschalbetrag iHv 1000 angegeben und Steuerrückerstattung von 1000 bekommen
    2018: Einkommen 60.000

    Frage: Kann ich die Steuererklärungen für 2016 + 2017 nachreichen, die Werbungskosten angeben und die Verluste für die Steuererklärung 2018 nutzen?

    Freue mich auf eine kurze Antwort! Falls noch eine genauere Beschreibung notwendig ist, sehr gerne.

    BG und vielen Dank!

    #2
    AW: Verlustvortrag Werbungskosten nach Zweitstudium

    Zitat von theflow.07 Beitrag anzeigen
    Kann ich die Steuererklärungen für 2016 + 2017 nachreichen
    2017 hast Du doch.

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      #3
      AW: Verlustvortrag Werbungskosten nach Zweitstudium

      Wenn das Finanzamt in der abzugebenden Einkommensteuererklärung 2016 einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte feststellt und einen Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2016 erlässt wird ein bereits erlassener Einkommensteuerbescheid 2017 von Amts wegen geändert und ein Verlustvortag aus 2016 berücksichtigt. Sollte der Verlustvortrag in 2017 nicht voll aufgebraucht werden wird er bei den Einkommensteuerbescheiden der Folgejahre berücksichtigt.
      Zuletzt geändert von ; 23.01.2019, 07:21.

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag Werbungskosten nach Zweitstudium

        Zu 2016 und den Folgen daraus hat sich Korsika ja schon geäußert.

        Wie habe ich das aber für 2017 zu verstehen ? Du hast die Erklärung für 2017 abgegeben und einen bestandskräftigen Bescheid in den Klauen, o.k. Aber hast Du die in 2017 (!) angefallenen Masterstudiumskosten nun erklärt oder nicht ? Wenn nicht, dann sind diese (= die aus 2017) verloren.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Verlustvortrag Werbungskosten nach Zweitstudium

          Hi zusammen,

          vielen Dank für eure Mühen! Mir ist hier tatsächlich ein Fehler passiert. Pardon für die Ungenauigkeit.

          Das Masterstudium ging von Mitte 2015 bis Mitte 2017. In diesen Jahren sind also diverse Werbungskosten angefallen.
          In 2015 und 2016 habe ich keine Steuererklärung abgegeben. In 2017 habe ich dann angefangen zu arbeiten und Steuern zu bezahlen.
          Eine Steuererklärung für 2017 habe ich abgegeben, allerdings ohne Angabe der in den vorigen Jahren angefallenen Werbungskosten. Für 2017 habe ich dennoch eine Steuerrückerstattung bekommen.

          Mein Wunsch wäre es nun, die Werbungskosten der Jahre 2015 - 2017 in meiner Steuererklärung 2018 noch irgendwie geltend zu machen.

          Meine Frage wäre: Ist das noch möglich und wenn ja, wie? Wenn ich das jetzt richtig verstehe, sind die Werbungskosten aus 2017 verloren, für die aus 2015 und 2016 besteht jedoch noch Hoffnung, in dem ich diese in den nachzureichenden Steuererklärungen 2015 und 2016 angebe.
          Zuletzt geändert von theflow.07; 23.01.2019, 10:05.

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            #6
            AW: Verlustvortrag Werbungskosten nach Zweitstudium

            Werbungskosten können immer nur in dem Jahr erklärt werden, in dem sie bezahlt (!) wurden. Zu Ausnahmen bei abschreibungsfähigen Wirtschaftsgütern findet Du sicher Infos bei Deinem steuerlichen Berater oder im Web.

            Das bedeutet, dass Du NICHT im Jahr 2017 Werbungskosten aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 erklären kannst, sondern Du musst -sofern noch möglich- für 2015 eine Einkommensteuerklärung einreichen mit den Einnahmen und Ausgaben aus 2015. WENN sich dabei ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ergeben WÜRDE, kann dieser negative Gesamtbetrag der Einkünfte (= "Verlust") in das Jahr 2016 vorgetragen werden.

            Darüber hinaus gibst Du für 2016 eine Einkommensteuererklärung mit den Einnahmen und Ausgaben aus 2016 ab. Ist dann der Gesamtbetrag der Einkünfte 2016 positiv, wird der Verlustvortrag aus 2015 davon abgezogen bis auf 0 € und nur noch ein eventuell vorhandener Rest nach 2017 vorgetragen. Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte 2016 negativ, wird die Summe aus dem Verlustvortrag aus 2015 und dem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte 2016 nach 2017 vorgetragen.

            Wenn der Einkommensteuerbescheid 2017 bestandskräftig ist, d.h. kein rechtzeitiger Einspruch eingelegt wurde UND der Bescheid nicht den Vermerk "Vorbehalt der Nachprüfung" hat, kannst Du bisher nicht erklärte Ausgaben aus 2017 NICHT mehr geltend machen. Unabhängig davon wird der Verlustvortrag aus 2016 vom Gesamtbetrag der Einkünfte 2017 bis auf 0 € abgezogen und der Einkommensteuerbescheid 2017 bezüglich des Verlustvortrags geändert und ein eventuell verbleibender Rest nach 2018 vorgetragen. Das passiert selbst dann, wenn die Einkommensteuer 2017 schon vorher 0 € betrug.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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