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Kilometersatz bei Einzelnachweis - was eintragen und erläutern?
AW: Kilometersatz bei Einzelnachweis - was eintragen und erläutern?
Geht es vielleicht etwas präziser? Wenn es um DHH geht, steht in der Eingabehilfe:
Haben Sie für diese Fahrten ein eigenes Kraftfahrzeug benutzt, werden ohne Kostennachweis bei Benutzung eines Pkw 30 Cent, bei Benutzung anderer motorbetriebener Fahrzeuge 20 Cent je gefahrenen Kilometer anerkannt.
Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden in der tatsächlichen Höhe anerkannt.
Willst du höhere Kosten je Kilometer haben, musst du diese nachweisen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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