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Anlage Unterhalt - Anzahl Personen im Haushalt

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    Anlage Unterhalt - Anzahl Personen im Haushalt

    Hallo,

    ich habe mal ne kurze Frage, die ich hier nur so halb beantwortet gefunden habe.
    Ich lebe mit meiner Verobten zusammen in einem Haushalt seit 01.09.2017. Sie verdiente zu dem Zeitpunkt nur 600€/Monat Brutto, ich hingegen Netto knapp 3500€, sodass Sozialleistungen wie Hartz 4 sicherlich vollständig gekürzt worden wären, wenn ein Antrag gestellt worden wäre.
    Nun möchte ich für den Zeitraum vom 01.09. bis 31.12. die "Naturralleistungen" geltend machen. In der Anlage Unterhalt gebe ich dabei ja im Haushalt dann einfach meine Adresse ein, und unter Anzahl der Personen in diesem Haushalt müsste dann wohl "2" eingetragen werden (meine Verlobte und ich selbst).
    Als 1. unterstützte Person trage ich entsprechend alle nötigen Angaben für meine Verlobte ein. Als Verwandtschaftsverhältnis habe ich "Eheähnlicher Lebenspartner" eingetragen, da in der Auswahl nix Passendes vorhanden war.
    Da es sich bei der zweiten im Haushalt lebenden Person ja um mich selbst handelt und ich ja keine unterstützte Person bin, muss ich also keine weiteren Angaben machen.

    Jetzt meine Frage: Woher weiß das Finanzamt denn jetzt, dass mit der zweiten Person im Haushalt ich selbst gemeint bin? Schließen die das aus der Tatsache, dass Unterstützungszeitraum und Zeitraum, in dem meine Verlobte in meinem "inländischen Haushalt" lebte, deckungsgleich sind?
    Ich möchte nämlich vermeiden, dass das Finanzamt fälschlicherweise meine gezahlten Leistungen halbiert in der Annahme, dass es sich um einen Haushalt mit der bedürftigen Person und einer weiteren, nicht bedürftigen Person handelte. Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausdrücke.

    Würde mich hier über jeden Hinweis freuen, der etwas Licht ins Dunkel bringt.

    Vielen Dank und liebe Grüße!

    #2
    AW: Anlage Unterhalt - Anzahl Personen im Haushalt

    Was hat das jetzt mit der elektronischen Steuererklärung zu tun?

    Mit den Adressen hat das Finanzamt sicher kein Verständnisproblem. Schließlich steht deine Adresse in der Steuererklärung und deckt sich wundersamerweise mit der Adresse des unterstützen Haushalts,

    in dem insgesamt 2 Personen leben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage Unterhalt - Anzahl Personen im Haushalt

      Zitat von Bartfratze Beitrag anzeigen
      Als Verwandtschaftsverhältnis habe ich "Eheähnlicher Lebenspartner" eingetragen
      Warum? Ihr seid doch gar nicht verwandt, oder?

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Unterhalt - Anzahl Personen im Haushalt

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Warum? Ihr seid doch gar nicht verwandt, oder?
        Hmm... da hast du natürlich recht. Habe zum besseren Verständnis mit der Wiso-CD gegengecheckt, und da hat die Software eben genau das eingetragen. Dass man das Feld auch leer lassen kann, auf die Idee bin ich nicht gekommen. Aber diesen zusätzlichen Hinweis einzutragen ist ggf. hilfreich für den Finanzbeamten, der das ganze dann kontrolliert, und kann nicht schaden, oder?


        EDIT: nochmal eine kleine Frage, weil ich zum besseren Verständnis gerade etwas mit den Einstellungen rumpiele. Wenn ich den Verwandtschaftsstatus auf "Tochter" ändere, für die auch keine Freibeträge und Kindergeld mehr gewährt wird, und die auch zu keinem Zeitpunkt mit mir in einem Haushalt lebte, ändert sich aus irgendeinem Grund nichts an der Höhe der von mir geleisteten, anrechenbaren Leistungen. Ich habe die Adresse geändert und Haushaltsmitglieder weiterhin bei "2" gelassen. Da müssten meine anerkannten Leistungen doch eigentlich gekürzt werden, weil sie sich jetzt auf zwei Leute verteilen, von denen eine nicht Unterstützungsberechtigt ist.

        Wo ist mein Fehler?
        Zuletzt geändert von Bartfratze; 28.01.2019, 21:37.

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