Hallo,
ich habe mal ne kurze Frage, die ich hier nur so halb beantwortet gefunden habe.
Ich lebe mit meiner Verobten zusammen in einem Haushalt seit 01.09.2017. Sie verdiente zu dem Zeitpunkt nur 600€/Monat Brutto, ich hingegen Netto knapp 3500€, sodass Sozialleistungen wie Hartz 4 sicherlich vollständig gekürzt worden wären, wenn ein Antrag gestellt worden wäre.
Nun möchte ich für den Zeitraum vom 01.09. bis 31.12. die "Naturralleistungen" geltend machen. In der Anlage Unterhalt gebe ich dabei ja im Haushalt dann einfach meine Adresse ein, und unter Anzahl der Personen in diesem Haushalt müsste dann wohl "2" eingetragen werden (meine Verlobte und ich selbst).
Als 1. unterstützte Person trage ich entsprechend alle nötigen Angaben für meine Verlobte ein. Als Verwandtschaftsverhältnis habe ich "Eheähnlicher Lebenspartner" eingetragen, da in der Auswahl nix Passendes vorhanden war.
Da es sich bei der zweiten im Haushalt lebenden Person ja um mich selbst handelt und ich ja keine unterstützte Person bin, muss ich also keine weiteren Angaben machen.
Jetzt meine Frage: Woher weiß das Finanzamt denn jetzt, dass mit der zweiten Person im Haushalt ich selbst gemeint bin? Schließen die das aus der Tatsache, dass Unterstützungszeitraum und Zeitraum, in dem meine Verlobte in meinem "inländischen Haushalt" lebte, deckungsgleich sind?
Ich möchte nämlich vermeiden, dass das Finanzamt fälschlicherweise meine gezahlten Leistungen halbiert in der Annahme, dass es sich um einen Haushalt mit der bedürftigen Person und einer weiteren, nicht bedürftigen Person handelte. Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausdrücke.
Würde mich hier über jeden Hinweis freuen, der etwas Licht ins Dunkel bringt.
Vielen Dank und liebe Grüße!
ich habe mal ne kurze Frage, die ich hier nur so halb beantwortet gefunden habe.
Ich lebe mit meiner Verobten zusammen in einem Haushalt seit 01.09.2017. Sie verdiente zu dem Zeitpunkt nur 600€/Monat Brutto, ich hingegen Netto knapp 3500€, sodass Sozialleistungen wie Hartz 4 sicherlich vollständig gekürzt worden wären, wenn ein Antrag gestellt worden wäre.
Nun möchte ich für den Zeitraum vom 01.09. bis 31.12. die "Naturralleistungen" geltend machen. In der Anlage Unterhalt gebe ich dabei ja im Haushalt dann einfach meine Adresse ein, und unter Anzahl der Personen in diesem Haushalt müsste dann wohl "2" eingetragen werden (meine Verlobte und ich selbst).
Als 1. unterstützte Person trage ich entsprechend alle nötigen Angaben für meine Verlobte ein. Als Verwandtschaftsverhältnis habe ich "Eheähnlicher Lebenspartner" eingetragen, da in der Auswahl nix Passendes vorhanden war.
Da es sich bei der zweiten im Haushalt lebenden Person ja um mich selbst handelt und ich ja keine unterstützte Person bin, muss ich also keine weiteren Angaben machen.
Jetzt meine Frage: Woher weiß das Finanzamt denn jetzt, dass mit der zweiten Person im Haushalt ich selbst gemeint bin? Schließen die das aus der Tatsache, dass Unterstützungszeitraum und Zeitraum, in dem meine Verlobte in meinem "inländischen Haushalt" lebte, deckungsgleich sind?
Ich möchte nämlich vermeiden, dass das Finanzamt fälschlicherweise meine gezahlten Leistungen halbiert in der Annahme, dass es sich um einen Haushalt mit der bedürftigen Person und einer weiteren, nicht bedürftigen Person handelte. Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausdrücke.
Würde mich hier über jeden Hinweis freuen, der etwas Licht ins Dunkel bringt.
Vielen Dank und liebe Grüße!
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