Hallo,
ich habe meine Steuerbescheinigung von einem Fonds bekommen
Darin wird bescheinigt:
* Höhe Kapitalerträge Zeile 7 300 EUR
*Höhe in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag Zeile 12 300 EUR
*Bei Veräußerung/Rückgabe von vor dem 1.1.2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds
(Alt-Anteile im Sinne des §56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018)
Summe der als zugeflossenen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen
Erträgen aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des §7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in
Verbindung mit §56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018 (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge
enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen.) 650 EUR
* Bestandsgeschützte Alt-Anteile im Sinne des §56 Abs. 6 InvStG 2018 wurden veräußert
nur nachrichtlich:
Höhe der Verluste im Sinne des §56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG 2018 620 EUR
(Die Ausgewiesenen Gewinne sind nach §56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG 2018 steuerfrei, soweit die insgesamt erzielten
Werteveränderungen den persönlichen Freibetrag von 100.000 EUR nicht übersteigen. Die Steuerfreiheit kann nur im Rahmen
der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
nur nachrichtlich:
Alt-Anteile im Sinne des §56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018, die keine bestandsgeschützten Alt-Anteile im Sinne des §56 Abs. 6 InvStG 2018 sind,
wurden veräußert und ein Gewinn/Verlust nach §56 Abs. 3 Satz 1 InvStG 2018 erzielt (ohne Fälle der Ersatzbemessungsgrundlage nach
§56 Abs. 3 Satz 4 InvStG 2018)
Fonds xxx Anzahl Anteile 80 Gewinn/Verlust nach §56 Abs. 3 Satz 1 InvStG 2018 (minus) -590 EUR
* Freiwillige Zusatzinformationen
Sie haben 2018 Anteile von ausländischen Investmentfonds verkauft. Die Erträge daraus sammelten sich bis zum 31.12.2017 an und unterliegen
beim Verkauf insgesamt dem automatischen Verfahren zur Abgeltungssteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie sind aber jährlich
steuerpflichtig gewesen. Deshalb muss im Jahr der Veräußerung oder Rückgabe die Höhe der Kapitalerträge um die bereits versteuerten
Erträge gekürzt werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Wenn Sie ihre Kapitalerträge im Rahmen ihrer Steuererklärung angeben,
ziehen Sie diesen Wert von der Höhe der Kapitalerträge ab und übertragen den verminderten Betrag in Zeile 7 der Anlage Kap.
Kann mir bitte jemand behilflich sein, das dies doch etwas verwirrend ist, in welche Felder ich nun welchen Betrag eintragen muss ???
Vielen Dank schon mal für die Unterstützung
Thomas
ich habe meine Steuerbescheinigung von einem Fonds bekommen
Darin wird bescheinigt:
* Höhe Kapitalerträge Zeile 7 300 EUR
*Höhe in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag Zeile 12 300 EUR
*Bei Veräußerung/Rückgabe von vor dem 1.1.2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds
(Alt-Anteile im Sinne des §56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018)
Summe der als zugeflossenen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen
Erträgen aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des §7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in
Verbindung mit §56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018 (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge
enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen.) 650 EUR
* Bestandsgeschützte Alt-Anteile im Sinne des §56 Abs. 6 InvStG 2018 wurden veräußert
nur nachrichtlich:
Höhe der Verluste im Sinne des §56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG 2018 620 EUR
(Die Ausgewiesenen Gewinne sind nach §56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG 2018 steuerfrei, soweit die insgesamt erzielten
Werteveränderungen den persönlichen Freibetrag von 100.000 EUR nicht übersteigen. Die Steuerfreiheit kann nur im Rahmen
der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
nur nachrichtlich:
Alt-Anteile im Sinne des §56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018, die keine bestandsgeschützten Alt-Anteile im Sinne des §56 Abs. 6 InvStG 2018 sind,
wurden veräußert und ein Gewinn/Verlust nach §56 Abs. 3 Satz 1 InvStG 2018 erzielt (ohne Fälle der Ersatzbemessungsgrundlage nach
§56 Abs. 3 Satz 4 InvStG 2018)
Fonds xxx Anzahl Anteile 80 Gewinn/Verlust nach §56 Abs. 3 Satz 1 InvStG 2018 (minus) -590 EUR
* Freiwillige Zusatzinformationen
Sie haben 2018 Anteile von ausländischen Investmentfonds verkauft. Die Erträge daraus sammelten sich bis zum 31.12.2017 an und unterliegen
beim Verkauf insgesamt dem automatischen Verfahren zur Abgeltungssteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie sind aber jährlich
steuerpflichtig gewesen. Deshalb muss im Jahr der Veräußerung oder Rückgabe die Höhe der Kapitalerträge um die bereits versteuerten
Erträge gekürzt werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Wenn Sie ihre Kapitalerträge im Rahmen ihrer Steuererklärung angeben,
ziehen Sie diesen Wert von der Höhe der Kapitalerträge ab und übertragen den verminderten Betrag in Zeile 7 der Anlage Kap.
Kann mir bitte jemand behilflich sein, das dies doch etwas verwirrend ist, in welche Felder ich nun welchen Betrag eintragen muss ???
Vielen Dank schon mal für die Unterstützung
Thomas
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