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unverheiratet Anlage Kind

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    unverheiratet Anlage Kind

    Hallo,

    diese Frage wird bestimmt nicht zum ersten Mal gestellt, jedoch komme ich selbst mit Forenbeiträgen nicht wirklich zurecht.
    Ich bin soweit fertig mit der Steuer, es fehlt nur noch die Anlage Kind.

    Unser Kind kam im Juni 2018 zu Welt. Das Kindergeld bekomme ich. Mein Freund und ich leben zusammen sind aber noch nicht verheiratet.
    Kann mir jemand sagen wie wir die Anlage Punkt 7 auszufüllen haben?
    Wir haben auf der Lohnsteuer jeweils 0,5 stehen.
    Wer trägt sich die 194€ ein oder müssen wir dort beide 97€ eintragen?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Lg Anna1311

    #2
    AW: unverheiratet Anlage Kind

    Beide tragen in ihrer Anlage Kind jeweils den halben Kindergeldanspruch für die 7 Monate ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: unverheiratet Anlage Kind

      In den Formularen werden grundsätzlich Jahresbeträge erfragt, nicht Monatsbeträge. Also Jeder 7 x 194 € x 50 % = 679 € bei der Einkommensteuererklärung 2018.

      Es wird dort nicht gefragt, wer das Geld ausgezahlt bekommt, sondern wer in welcher Anspruch auf Kindergeld hat, egal, ob der Anspruch geltend gemacht wird oder nicht. Derjenige, der das Kindergeld NICHT von der Familienkasse ausgezahlt bekommt, hat gegenüber dem Zahlungsempfänger einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch in Höhe von 50 %.

      Und ja, die Frage wird gefühlt hier ein- bis zweimal täglich gestellt und ist über die Suchfunktion sicherlich zu finden.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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