Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Warum fehlt Höchstbetrag bei Berechnung Vorsorgeaufwendungen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Warum fehlt Höchstbetrag bei Berechnung Vorsorgeaufwendungen?

    Hallo,
    schon lange gesucht, aber nichts gefunden - Anlage Vorsorgeaufwand in aktuellem Elsterformular. Ich bin beamtet, meine Frau Hausfrau, in Zeile 11 bei beiden ein JA, Einträge in Zeile 24 folgende für die private Krankenversicherung bei Beamten, für mich und Ehefrau, Beiträge zu minderjährigen Kindern in Anlage Kind, Zeile 53 JA = Beamter, Zeile 56+57 JA, bei Ehefrau jeweils leer.

    Bei der Berechnung werden alle gezahlten Beiträge anerkannt, dabei wäre die Kürzung auf Höchstbetrag 2668 + hälftiger HB 1334 = 4002,- die korrekte Zahl und nicht die höheren gezahlten Beiträge.

    Was habe ich da übersehen? Ich finde bei google und hier nur die Hinweise auf Zeile 11 - da steht bei beiden JA für steuerfreie Beihilfe, so sollte es ja sein.
    Schöne Grüße
    omueller

    #2
    AW: Warum fehlt Höchstbetrag bei Berechnung Vorsorgeaufwendungen?

    Bei der Berechnung werden alle gezahlten Beiträge anerkannt,
    Das ist doch auch richtig! Die Höchstbetragsberechnung, die du hier erwähnst, kommt m. W. nur im Rahmen einer (auslaufenden) Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG zum Ansatz.

    Wenn eure Beiträge zur privaten Basiskrankenversicherung und zur Pflegepflichtversicherung höher sind als der Betrag, der nach der genannten Günstigerprüfung 2018 maximal zulässig ist,

    werden die tatsächlich gezahlten höheren Beiträge berücksichtigt. Beitragsanteile für Wahlleistungen dürften allerdings nicht mehr berücksichtigt werden.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Warum fehlt Höchstbetrag bei Berechnung Vorsorgeaufwendungen?

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das ist doch auch richtig! Die Höchstbetragsberechnung, die du hier erwähnst, kommt m. W. nur im Rahmen einer (auslaufenden) Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG zum Ansatz.

      Wenn eure Beiträge zur privaten Basiskrankenversicherung und zur Pflegepflichtversicherung höher sind als der Betrag, der nach der genannten Günstigerprüfung 2018 maximal zulässig ist,

      werden die tatsächlich gezahlten höheren Beiträge berücksichtigt. Beitragsanteile für Wahlleistungen dürften allerdings nicht mehr berücksichtigt werden.

      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
      ??aber ja wohl dann nicht 100% der gezahlten Beiträge, gibt doch da was mit 86% für 2017 ... - ich habe Summe der Versicherungsbeiträge 6380,-€ - und es greift die Günstigerprüfung, so dass ich im Bescheid 4002,-€ als Sonderausgaben behalte.

      Kommentar


        #4
        AW: Warum fehlt Höchstbetrag bei Berechnung Vorsorgeaufwendungen?

        ... gibt doch da was mit 86% für 2017
        Bei der Rentenversicherung gibt es das, aber das betrifft dich doch als Beamter nicht.

        Bei der Kranken- und Pflegeversicherung werden mindestens die Beträge in folgenden Zeilen berücksichtigt: Anlage Vorsorgeaufwand: Zeilen 24 + 25 - 26, Anlage Kind: Zeilen 31 + 33 - 34,

        außerdem eventuelle Einträge in den Zeilen 42 + 43 - 44 der Anlage Vorsorgeaufwand bei mitversicherten Kindern über 25.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X