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Rente wegen voller Erwerbsminderung

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    Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Hallo zusammen !

    Bei uns stellt sich die Sachlage wie folgt da:

    Wir sind verheiratet, dadurch natürlich zusammen veranlagt und für 2018 müssen wir zum ersten Mal die Erwerbsminderungsrente meiner Frau in der Steuererklärung berücksichtigen.

    Sie arbeitet im Rahmen dieser Rente weiter (also bis 3 Stunden) am Tag auf "450€-Basis".
    In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist nur der Januar 2018 noch aufgeführt (da griff die Rente noch nicht), also der "Mini-Job" steht nicht drin. Ist das richtig so und wie muss ich diesen Mini-Job in der Steuererklärung berücksichtigen?

    Und wie muss ich die Rente wegen voller Erwerbsminderung berücksichtigen? Welche Anlage, was muss eingetragen werden?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten !

    #2
    AW: Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Wenn der Minijob pauschal besteuert wurde, gehört er gar nicht in die Einkommensteuererklärung.

    Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leibrente und in der Anlage R zu erklären.

    Womit erstellst du die Erklärung, (denn hier bist im falschen Unterforum gelandet)?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Rente wegen voller Erwerbsminderung

      Hallo,
      Danke für die Antwort.
      Ich mache meine Steuererklärung über Elster.
      Sorry, falls das hier falsch ist!?

      Aber noch ne Frage zum MiniJob:
      Wenn der pauschal versteuert ist und ich den nicht angeben muss, kann ich dann dafür auch keine Pauschalen für Kleidung etc. und Fahrkosten absetzen?

      Kommentar


        #4
        AW: Rente wegen voller Erwerbsminderung

        Wenn der pauschal versteuert ist und ich den nicht angeben muss, kann ich dann dafür auch keine Pauschalen für Kleidung etc. und Fahrkosten absetzen?
        Das siehst du richtig! Werbungskosten können nicht geltend gemacht werden.

        Ich verschiebe dann mal nach Mein ELSTER.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Rente wegen voller Erwerbsminderung

          Zitat von Bierchen Beitrag anzeigen
          Ich mache meine Steuererklärung über Elster.
          Aha.

          ElsterFormular?

          Mein Elster?

          SteuerSparErklärung?

          Bild Steuer?

          oder eine der vielen anderen erhältlichen Elster-Anwendungen?

          Kommentar


            #6
            AW: Rente wegen voller Erwerbsminderung

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Aha.

            ElsterFormular?

            Mein Elster?

            SteuerSparErklärung?

            Bild Steuer?

            oder eine der vielen anderen erhältlichen Elster-Anwendungen?
            ElsterFormular......

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              #7
              AW: Rente wegen voller Erwerbsminderung

              Dann verschiebe ich das Thema eben erneut. Es gibt für jede Anwendung ein passendes Unterforum.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Rente wegen voller Erwerbsminderung

                Danke fürs "Verschieben"
                Sorry, das ich das falsch zugeordnet hatte.

                Jetzt habe ich zu dem Thema doch noch Fragen:
                Meine Frau bezieht seit 11/17 die volle Erwerbsminderungsrente. Diese ist zunächst befristet bis 08/20.
                Eine Einmalzahlung in Form einer Nachzahlung hat sie im Februar 2018 erhalten.

                Ich verstehe es so, das ich die Beträge in der Anlage R ab Zeile 4 (für gesetzliche Renten) eintragen muss. Dort kann ich aber nirgendwo die Befristung eintragen. Muss man das nicht?

                Und ein paar Fragen noch zu den Rentenbeträgen:
                Im Bescheid steht ja der monatliche Betrag. Kommt da ein Schreiben der Rentenversicherung über die jährliche Rente oder rechnet man die selber zusammen?
                Gibt ja auch hin und wieder durch Rentenerhöhungen Änderungen.
                Was passiert mit den Abzügen des Brutto-Betrages (Krankenversicherung etc.)? Muss ich die auch irgendwo eintragen?
                Und dfie Einmalzahlung muss ich mit einrechnen, oder?
                Danke für die Beantwortung meiner VIELEN Fragen, aber das Thema ist komplett neu für uns !
                Deshalb sind wir auch für Tipps jeglicher Art zum Absetzen irgendwelcher Kosten sehr dankbar!

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                  #9
                  AW: Rente wegen voller Erwerbsminderung

                  Kommt da ein Schreiben der Rentenversicherung über die jährliche Rente oder rechnet man die selber zusammen?
                  Automatisch kommt da leider nichts, man muss das einmal beantragen. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in der Anlage Vorsorgeaufwand zu erklären.

                  Weitergehende Informationen findest du hier:

                  https://forum.elster.de/anwenderforu...d-Pension%E4re

                  Wenn dann noch Fragen bleiben, kannst du sie gerne hier stellen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Rente wegen voller Erwerbsminderung

                    Hallo und Danke für die bisherigen Antworten!

                    Ich habe aber (leider) noch ein paar Fragen.....

                    In einem aktuellen Bescheid meiner Frau ("Rentenanpassung zum 01.07.2018") wird der neue dem alten Betrag gegenübergestellt und ich errechne daraus natürlich Ihren Jahresrentenbezug. Kann ich dies bei den Beiträgen/Zusatzbeiträgen der Krankenversicherung und den Beiträgen zur Pflegeversicherung ebenso machen und diese Beträge dann in die Anlage Versorgungsaufwand (Zeilen 17 und 19) einsetzen?

                    Und was trage ich in Zeile 5 der Anlage R ein? Das mit der Rentenanpassung verstehe ich bis jetzt gar nicht, woher bekomme ich den Steuerfreibetrag etc, um die Summe, die in diese Zeile kommen soll auszurechen?
                    Und wie rechnet man das?

                    Sorry, aber stehe ich voll auf dem Schlauch......

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                      #11
                      AW: Rente wegen voller Erwerbsminderung

                      Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kannst du aus der jährlichen Rentenanpassungsmitteilung berechnen, den jährlichen Bruttobetrag der Rente ebenfalls.

                      Für den Rentenanpassungsbetrag taugt das aber nicht! Der spielt zwar erst nach dem ersten vollen Rentenjahr eine Rolle, aber dafür benötigst die von der Rentenversicherung

                      an das Finanzamt gemeldeten Daten. Wie man zu diesen Daten kommt, steht in dem von mir verlinkten Artikel. Alternativ kannst du den Belegabruf von Mein ELSTER nutzen.

                      Der Rentenanpassungsbetrag selbst berechnen zu wollen, davon würde ich dir abraten, das muss ja auch nicht sein. Wie da vorzugehen wäre, werde ich deshalb auch nicht beschreiben.

                      Fordere hier die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt (Versichertenrente) an, die kommt dann jährlich automatisch bis Ende Februar des Folgejahres: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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