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Verlustvortrag - Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien)

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    Verlustvortrag - Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien)

    Hallo,
    ich habe für das Jahr 2017 einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer (Verlustvortrag Kapitaleinkünfte) erhalten.
    Wo muss ich diesen Betrag für das Jahr 2018 eintragen, damit dieser mit den Gewinnen aus 2018 vom FA verrechnet werden kann?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Verlustvortrag - Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien)

    Wenn ich das richtig im Kopf habe, muss der überhaupt nicht angegeben werden!

    Die Verlustverrechnung prüft das Finanzamt von Amts wegen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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