Im Grunde geht es um die "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" und ob ich diese ankreuzen soll oder nicht in 2018?
Was muss ich für den Verlustvortrag beachten, wenn mein erstes Gehalt z.B. für zwei Monate nach dem Studium unter 9000,- liegen, ich also eh nichts wirklich zu versteuern habe aber einen Verlustvortrag von den letzten 4 Jahren Masterstudium habe?
Soll ich also lieber erst 2018 einreichen und die Rückwirkenden für den Master dann 2019? Geht das und was muss ich dann in den vorherigen Steuererklärungen ankreuzen?
Was mir außerdem noch vielleicht jemand verraten kann: Muss ich die vergangen Erklärungen chronologisch einreichen?
Was muss ich für den Verlustvortrag beachten, wenn mein erstes Gehalt z.B. für zwei Monate nach dem Studium unter 9000,- liegen, ich also eh nichts wirklich zu versteuern habe aber einen Verlustvortrag von den letzten 4 Jahren Masterstudium habe?
Soll ich also lieber erst 2018 einreichen und die Rückwirkenden für den Master dann 2019? Geht das und was muss ich dann in den vorherigen Steuererklärungen ankreuzen?
Was mir außerdem noch vielleicht jemand verraten kann: Muss ich die vergangen Erklärungen chronologisch einreichen?
Kommentar