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Katholisch und Evangelisch zugleich!?

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    Katholisch und Evangelisch zugleich!?

    Hallo und guten Abend,

    kann man diesem Elster-Programm blind vertrauen?

    Würde die amtliche Berechnung genauso aussehen?

    Ehemann = katholisch / KAP = Zeile 5+6 angekreuzt
    Ehefrau = ohne Konfession / KAP = nur Zeile 5 angekreuzt

    Warum muß der katholische Ehemann auch noch evangelische Kirchensteuer zahlen?


    Konkreter Fall siehe Auszug aus der Berechnung:

    Berechnung der Kirchensteuer
    zu versteuerndes Einkommen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84.799
    darauf entfallende Einkommensteuer, die sich unter
    Berücksichtigung der Steuerermäßigungen ergibt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19.266
    Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19.266
    auf den kirchenangehörigen Ehemann entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.386
    davon 8 v.H. römisch-katholische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510,88
    Berechnung der Kirchensteuer für Kapitalerträge, die nach § 32d Abs.1 EStG besteuert werden
    Bemessungsgrundlage (Kapitalertragsteuer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.271
    auf den kirchenangehörigen Ehemann entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.271
    davon 8 v.H. festzusetzende evangelische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . 101,68
    Summe römisch-katholische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612,56

    Gruß Ludwig

    #2
    AW: Katholisch und Evangelisch zugleich!?

    das scheint am ehesten ein fehler in der textausgabe der steuerberechnung zu sein.
    der kirchensteuerbetrag (katholisch) ist der fuer das normale einkommen, der zweite (evangelisch) ist der betrag fuer die kapitalertraege und der letzte (wieder katholisch) ist die summe aus beiden.

    im endeffekt wird mEn, die summe tatsaechlich korrekt sein, nur die bezeichnung in der berechnung wie oben geschrieben evtl. fehlerhaft.

    Kommentar


      #3
      AW: Katholisch und Evangelisch zugleich!?

      Hallo Helfender,

      danke erstmal für Deine Antwort.

      KAP der Ehefrau ist aber 1271 Euro (also eigentlich keine Kirchensteuer fällig, weil nicht in der Kirche)

      KAP des Ehemanns sind 5188 Euro (8% davon wären 415,04),

      beide Beträge sind in der Berechnung nicht zu finden.

      Wie soll ein "normaler" Steuerzahler diese Formulare "richtig" ausfüllen?

      Oder ist es gar so gewollt, dass man ohne Steuerberater, der nur das Formular richtig ausfüllt, obwohl man keine eigentliche "Beratung" zu irgendwelchen Steuertricks und Steuerfeinheiten benötigt, braucht?

      Bei unserem Finanzamt lautet gleich die Antwort: sie dürfen keine Beratung geben.

      Zwischen "Elster-Ausfüllhilfe" und "qualifizierter Beratung" ist doch wohl ein Unterschied!

      Wie weit muß der Steuerbeamte beim Ausfüllen behilflich sein?

      Einsprüche kosten im nachhinein doch auch "Geld", wenn man überhaupt darauf kommt.

      Bei der manuellen Abgabe hätte ich auch diese Probleme beim Ausfüllen. Es kann doch nicht sein, dass ich dann ohne es je zu erfahren, eine "falsche" Steuerberechnung erhalten hätte.

      Der "Bierdeckel" läßt grüssen.

      Gruß Ludwig

      Kommentar


        #4
        AW: Katholisch und Evangelisch zugleich!?

        zu den Intentionen des Finanzamtes und Gesetzgebers kann ich natürlich auch wenig sagen. ich bin auch nur Anwender und Bürger ;-)

        was den konkreten Fall angeht, scheint es für beide ehegatten zunächst mal eben günstiger zu sein, wenn es bei den 25% kapitalertragssteuer bleibt, daher tauchen die einkuenfte als solches zur versteuerung nicht weiter auf.

        wurde denn von den kapitalerträgen des Mannes bereits von seiten der Bank Kirchensteuer abgefuehrt? das würde erklären, warum diese nicht noch einmal mit kirchensteuer belegt werden.

        wenn nicht: wurden evtl. die anlage KAP fuer mann und frau versehentlich vertauscht?

        tatsaechlich ist die Steuerberechnung des Programms in diesen Punkten wohl nicht wirklich immer verlässlich, eine Abgabe ist unabhaengig davon möglich, das Finanzamt rechnet mit anderen programmen und sollte eine korrekt ausgefuellte Steuererklärung auch entsprechend berücksichtigen können.

        PS: bei der abgabe auf gutem alten Papier hätten Sie diese Probleme nicht, da Sie keine Berechnung sehen würden, die Ihnen den Verdacht vermittelt, das irgendwas nicht stimmt ;-)
        Zuletzt geändert von Falzo; 25.05.2010, 19:02.

        Kommentar


          #5
          AW: Katholisch und Evangelisch zugleich!?

          Hallo,

          in der KAP des Ehemanns wurde hier Zeile 5 und 6 angekreuzt, weil die Bank noch keine Kirchensteuer abgeführt hat (nur KapSt. und Solz) was wohl auch so stimmen sollte.

          Aber dann meckert Elster dies an.


          Siehe hier:

          EHW Elster-Hinweise
          Es sind ermäßigt zu besteuernde Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre eingegeben worden.
          Diese sind programmtechnisch ermäßigt besteuert worden. Ihr Finanzamt kann nach Prüfung hiervon
          abweichen, soweit die Voraussetzungen nicht vorliegen.
          Auf der Anlage KAP wurden sowohl Eintragungen zur Zeile 5 als auch zur Zeile 6 getätigt. Die
          Kirchensteuernacherhebung ist über die Zeile 5 bereits abgedeckt. Bitte überprüfen Sie Ihre
          Angaben.


          Gruß Ludwig

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