Hallo und guten Abend,
kann man diesem Elster-Programm blind vertrauen?
Würde die amtliche Berechnung genauso aussehen?
Ehemann = katholisch / KAP = Zeile 5+6 angekreuzt
Ehefrau = ohne Konfession / KAP = nur Zeile 5 angekreuzt
Warum muß der katholische Ehemann auch noch evangelische Kirchensteuer zahlen?
Konkreter Fall siehe Auszug aus der Berechnung:
Berechnung der Kirchensteuer
zu versteuerndes Einkommen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84.799
darauf entfallende Einkommensteuer, die sich unter
Berücksichtigung der Steuerermäßigungen ergibt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19.266
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19.266
auf den kirchenangehörigen Ehemann entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.386
davon 8 v.H. römisch-katholische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510,88
Berechnung der Kirchensteuer für Kapitalerträge, die nach § 32d Abs.1 EStG besteuert werden
Bemessungsgrundlage (Kapitalertragsteuer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.271
auf den kirchenangehörigen Ehemann entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.271
davon 8 v.H. festzusetzende evangelische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . 101,68
Summe römisch-katholische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612,56
Gruß Ludwig
kann man diesem Elster-Programm blind vertrauen?
Würde die amtliche Berechnung genauso aussehen?
Ehemann = katholisch / KAP = Zeile 5+6 angekreuzt
Ehefrau = ohne Konfession / KAP = nur Zeile 5 angekreuzt
Warum muß der katholische Ehemann auch noch evangelische Kirchensteuer zahlen?
Konkreter Fall siehe Auszug aus der Berechnung:
Berechnung der Kirchensteuer
zu versteuerndes Einkommen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84.799
darauf entfallende Einkommensteuer, die sich unter
Berücksichtigung der Steuerermäßigungen ergibt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19.266
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19.266
auf den kirchenangehörigen Ehemann entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.386
davon 8 v.H. römisch-katholische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510,88
Berechnung der Kirchensteuer für Kapitalerträge, die nach § 32d Abs.1 EStG besteuert werden
Bemessungsgrundlage (Kapitalertragsteuer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.271
auf den kirchenangehörigen Ehemann entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.271
davon 8 v.H. festzusetzende evangelische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . 101,68
Summe römisch-katholische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612,56
Gruß Ludwig
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