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    Lohnsteuer vs Einkommenssteuer

    Hallo liebe Forengemeinde, ich sitze nun schon seit mehreren Tagen an meiner Steuererklärung und komme zu gar nichts. Lohnsteuerhilfeverein: Zu viel zu tun. Steuerberater: Das bekommen Sie jawohl selbst hin. Wollen die mein Geld nicht?

    Nun zum Problem: Ich habe meine Steuererklärung in Erwartung einer großen Rückzahlung in ELSTER gemacht, da ich die erste Jahreshälfte 2018 noch studiert habe. Diese fiel dann in der exemplarischen Steuerberechnung deutlich geringer aus als erwartet.
    Zunehmends verzweifelt gab ich am Ende einfach das Ergebnis eines Brutto-Netto-Rechners in ELSTER ein.
    Ich füllte also ausschließlich in AnlageN die Angaben zum Arbeitslohn: 49.000,00 €, Lohnsteuer: 9.135,00 €, Soli: 476,16 € aus und schrieb fiktive 2000 Euro Als Werbungskosten in die Aufwendung für Arbeitsmittel. Damit erwartete ich eine kleine Rückerstattung.
    Das tatsächliche Ergebnis: Zu versteuerndes Einkommen (Grundtarif): 46.964 €, Lohnsteuer: 11.243,00 €, Soli: 618,36 € und damit eine Nachzahlung von 2250,20.
    Kann das nun damit zusammenhängen, dass ich Lohnsteuern gezahlt habe aber nun eine Einkommenssteuererklärung mache, oder bin ich einfach zu blöd 5 Zahlen korrekt einzutragen? Hab ich irgendwas anderes übersehen?

    Danke für jede Hilfe.
    Zuletzt geändert von TheykSplinter; 07.02.2019, 21:36.

    #2
    AW: Lohnsteuer vs Einkommenssteuer

    Lohnsteuer und Einkommensteuer ist das gleiche. Ansonsten kann ich als Hilfe nur diesen Link anbieten:

    https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....ung%20kurz.pdf

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      #3
      AW: Lohnsteuer vs Einkommenssteuer

      Zitat von TheykSplinter Beitrag anzeigen
      Ich füllte also ausschließlich in AnlageN die Angaben zum Arbeitslohn...
      Was ist mit der Anlage Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur KV/PV/AV/RV) ?
      mfg. - Kent

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteuer vs Einkommenssteuer

        Zitat von Kent Beitrag anzeigen
        Was ist mit der Anlage Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur KV/PV/AV/RV) ?
        Daran könnte es wohl liegen.

        Kommentar


          #5
          AW: Lohnsteuer vs Einkommenssteuer

          Zitat von TheykSplinter Beitrag anzeigen
          Daran könnte es wohl liegen.
          Wobei diese Aussage eher gegen die Verwendung von ElsterFormular spricht. Dort wird die Anlage Vorsorgeaufwand nämlich automatisch hinzugefügt, sobald die Lohnsteuerbescheinigung am Anfang der
          Anlage N ausgefüllt wird.

          In Mein ELSTER ist dieser Fehler (Siehe meine Signatur!) durchaus möglich.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Lohnsteuer vs Einkommenssteuer

            Zitat von TheykSplinter Beitrag anzeigen
            Daran könnte es wohl liegen.
            Hallo TheykSplinter,

            das kannst du doch schnell feststellen -> fülle die Anlage Vorsorgeaufwand aus und vergiss in Zeile 11 nicht das Kreuz bei JA zu setzen und lass die Steuerberechnung durchlaufen, da wird das Ergebnis freundlicher aussehen.

            Tschüß

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              #7
              AW: Lohnsteuer vs Einkommenssteuer

              Zitat von TheykSplinter Beitrag anzeigen
              bin ich einfach zu blöd
              Das könnte es sein :-)

              Fehlerquelle 1)
              Du darfst nicht die Werte aus einem Brutto/Netto - Rechner eingeben, sondern die Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung

              Fehlerquelle 2)
              keine fiktiven WK erklären sondern die tatsächlich angefallenen, sofern diese höher als 1.000 € sind

              Fehlerquelle 3)
              Anlage Vorsorgeaufwand fehlt.

              Bei dem Lohnsteuereinbehalt berücksichtigt der AG die abzuführenden Sozialversicherungen oder falls keine anfallen die Vorsorgepauschale.
              Wenn du in der Einkommensteuererklärung keine Vorsorgeaufwendungen erklärst, dann fällt die festzusetzende Einkommensteuer logischerweise höher aus als der Lohnsteuereinbahlt.
              Beachte: die Vorsorgepauschale gilt nur für den Steuereinbehalt durch den AG und nicht für die Einkommensteuerveranlagung - daher kann die Anwendung der Pauschale auch zu einer Pflichtveranlagung nach § 46 Absatz 2 Nr. 3 EStG führen.
              Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 08.02.2019, 10:00.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                AW: Lohnsteuer vs Einkommenssteuer

                Hallo,

                >>>die Angaben zum Arbeitslohn: 49.000,00 €, Lohnsteuer: 9.135,00 €, Soli: 476,16 €

                Das passt irgendwie nicht zu einem halben Jahr, die Lohnsteuer müsste eher so um 15.000 gelegen haben.


                >>>da ich die erste Jahreshälfte 2018 noch studiert habe.

                Ohne Einkommen?
                Dann würde allein das zu einer großen Erstattung führen.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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