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Krankengeld ... Es fehlen einige Tage

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    Krankengeld ... Es fehlen einige Tage

    Hallo zusammen,
    mein Mann hat ab November 18 bis Januar 19 Krankengeld bekommen. Bis jetzt hat die Krankenkasse aber nur die ersten 4 Tage an das Finanzamt gemeldet, so sehe ich es zumindest an den Belegen vom Finanzamt.
    Wenn ich das Datum der Dauer für den Erhalt des Krankengeldes im Formular ändere, wird mir angezeigt das das Finanzamt das nicht berücksichtigt.

    Bis wann muss denn die Krankenkasse solche Zahlungen an das Finanzamt melden?

    Herzlichen Dank für eure hilfe.

    #2
    AW: Krankengeld ... Es fehlen einige Tage

    Bis 28.02. des Folgejahres. Wenn aber bereits was gemeldet wurde, könnte das stimmen. Wurde der Dezember 18 vielleicht erst im Januar 19 ausgezahlt?

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      #3
      AW: Krankengeld ... Es fehlen einige Tage

      Die Zeit vom 23.11. bis 20.12. wurden am 29.12. bearbeitet und Anfang Januar ausgezahlt. Der Rest vom 21.12. bis 11.01. am 16.01. bearbeitet und Ende Januar ausgezahlt.

      Wenn das jetzt alles in die Steuererklärung im nächsten Jahr kommt, brauch ich jetzt nichts weiter beachten?

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        #4
        AW: Krankengeld ... Es fehlen einige Tage

        Genau. Dann müssen die vier Tage ein ganz anderer Zeitraum sein.

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          #5
          AW: Krankengeld ... Es fehlen einige Tage

          Es ist die Zeit vom 19.11. bis 22.11.
          Bearbeitet am 04.12. und auch so ausgezahlt.

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            #6
            AW: Krankengeld ... Es fehlen einige Tage

            Zitat von Kitta Beitrag anzeigen
            Es ist die Zeit vom 19.11. bis 22.11.
            Bearbeitet am 04.12. und auch so ausgezahlt.
            Der Rest wird dann erst für 2019 gemeldet, der ist ja auch erst 2019 bezahlt worden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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