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Anlage Kind, Erwerbstätigkeit

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    Anlage Kind, Erwerbstätigkeit

    Hallo,
    mein volljähriges Kind hat Mitte 2018 seine Berufsausbildung abgeschlossen und ein (in Anlehnung an die Ausbildung) weiterführendes Studium begonnen. Eintrag in Pkt. 3 Ausbildung/Hochschule 01.01.18-31.12.18.
    Gleichzeitig ist sie in einem Unternehmen seit Mitte 2018 beschäftigt (keine geringfügige Beschäftigung).
    Welche Zeilen muss ich wie in der Anlage Kind Pkt.4 ausfüllen, da bisher alle meine Einträge zu einem Fehler geführt haben.
    Danke im Voraus.
    Gruß
    Masca
    Zuletzt geändert von Masca; 11.02.2019, 12:14.

    #2
    AW: Anlage Kind, Erwerbstätigkeit

    In der Anlage ein Beispiel. Welche Fehlermeldungen erhalten Sie genau?
    Angehängte Dateien

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      #3
      AW: Anlage Kind, Erwerbstätigkeit

      mein volljähriges Kind hat Mitte 2018 seine Berufsausbildung abgeschlossen und ein (in Anlehnung an die Ausbildung) weiterführendes Studium begonnen.
      Besteht denn nach Mitte 2018 noch ein Kindergeldanspruch?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage Kind, Erwerbstätigkeit

        Hallo Charlie,
        Kindergeldanspruch ab 01.09. besteht.
        Gruß
        Masca

        - - - Aktualisiert - - -

        Hallo Korsika,
        versuche die Fehlermeldung noch einmal zu erzeugen, um dann ein Screenshot zu machen.
        Gruß
        Masca

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Kind, Erwerbstätigkeit

          Hallo Korsika,
          habe bei dem Versuch den Fehler zu erzeugen, meine falsche Eingabe selbst entdeckt. Es war die Eingabe "Nein" unter "Angaben zu anderen Erwerbstätigkeiten". Ich habe die Frage falsch interpretiert. Nach Eingabe "Ja" waren die Fehlermeldungen weg.
          Danke für die Unterstützung.
          Gruß
          Masca

          - - - Aktualisiert - - -

          Hallo Charlie,
          ich möchte noch einmal auf die Frage nach dem Kindergeldanspruch zurückkommen.
          Hätte dies zu unterschiedlichen Eintragungen geführt, wenn kein Kindergeldanspruch bestanden hätte?
          Vielen Dank auch für deine Unterstützung.
          Gruß
          Masca

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage Kind, Erwerbstätigkeit

            Zitat von Masca Beitrag anzeigen
            ich möchte noch einmal auf die Frage nach dem Kindergeldanspruch zurückkommen.
            Hätte dies zu unterschiedlichen Eintragungen geführt, wenn kein Kindergeldanspruch bestanden hätte?
            Hallo Masca,

            wenn nach der Berufsausbildung kein Kindergeldanspruch mehr bestanden hätte, wären die Zeilen von dir gar nicht auszufüllen gewesen.

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage Kind, Erwerbstätigkeit

              Hallo Holzgoe,
              vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und die Info.
              Gruß
              Masca

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage Kind, Erwerbstätigkeit

                Hallo holzgoe,,Charlie und Korsika

                ich habe nach Eingabe aller Daten bei der Berechnung folgenden Hinweis zum Schluss erhalten

                EHW Elster-/Steubel-Hinweise
                Das am XX.XX.1995 geborene volljährige Kind konnte nur monatsweise berücksichtigt werden, weil es
                eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium bereits abgeschlossen hat und einer
                Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit nachgeht, bei der
                es sich nicht um ein Ausbildungsverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
                handelt.

                Was bedeutet das für die Berechnung?

                Gruß
                Masca
                Zuletzt geändert von Masca; 15.02.2019, 16:30.

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                  #9
                  AW: Anlage Kind, Erwerbstätigkeit

                  Das bedeutet, dass aufgrund des Umfangs der Erwerbstätigkeit der Kinderfreibetrag während des betreffenden Zeitraums nicht berücksichtigt wurde, was im Widerspruch dazu steht, dass noch Anspruch auf Kindergeld besteht.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage Kind, Erwerbstätigkeit

                    Was bedeutet das für die Berechnung?
                    Möglicherweise überhaupt nichts! Wenn es nur um den Soli und eventuell die Kirchensteuer geht, kommen 2018 noch die Jahresbeträge zum Ansatz.

                    Bei der Günstigerprüfung Kindergeld zu Kinderfreibetrag würde es eine Rolle spielen.

                    Schau mal die ausführliche Steuerberechnung Zeile für Zeile durch, dann siehst du das selbst.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Ich brauche zu diesem Thema auch Hilfe, da ELSTER mir an dieser Stelle eine Fehlermeldung ausspuckt. Mein Kind hat die Schule abgeschlossen und hat ein Studium angefangen. Es besteht kein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Was mache ich falsch? Das Abitur gehört zur erstmaligen Berufsausbildung?
                      Danke im Voraus
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                        #12
                        Du musst aber in den Zeilen nach Zeile 21 Einträge gemacht haben. Wenn du in Zeile 21 bereits Nein ausgewählt hast, darfst du in Zeile 22 u. 23

                        nichts auswählen, auch nicht Nein!
                        Zuletzt geändert von Charlie24; 05.06.2020, 19:31.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Das Abitur gehört zur erstmaligen Berufsausbildung?
                          Nein, das Abitur gehört zur Schulausbildung
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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