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Berechnung der Steuerbelastung in Elster

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    Berechnung der Steuerbelastung in Elster

    Hallo,

    alle Daten habe ich eingetragen, das berechnete Ergebnis verstehe ich aber nicht. (Zahlen als Beispiel, nicht echt)

    Gewinn aus selbststaendiger Arbeit 13.000
    Ehefrau Angestellte brutto 40.000,- einbehaltene Lohnsteuer 4.500,-
    dazu: Verlust aus den Verkauf eine GmbH 22.000 ( 60% 13.200 abzugsfaehig)
    Ich dachte: auf den Gewinn selbststaendige Arbeit keine Steuerzahlung, Lohnsteuer der Frau wird erstattet

    aber die Steuerberechnung Elster:
    Est festgesetzt werden ca. 1600
    Abzug vom Lohn der Ehefrau -4500
    verbleibende Betraege ca.-2900 (ist dann wohl die Erstattung)


    Die Abzugsfaehigkeit des Verlustes aus dem Verkauf der GmbH ist ja offensichtlich einberechnet, sonst haette ja kein Abzug vom Lohn stattgefunden.
    Wird bei dem endgueltigen Bescheid anders gerechnet als bei Steuerberechnung in Elster und die festgesetzte Einkommenssteuer wird zusätzlich auch erstattet?

    Vielen Dank fuer eine Idee

    #2
    AW: Berechnung der Steuerbelastung in Elster

    verbleibende Betraege ca.-2900 (ist dann wohl die Erstattung)
    Richtig, das ist die berechnete Erstattung. Was ist daran nicht zu verstehen?

    Man kann die Gesamtberechnung doch Zeile für Zeile nachvollziehen.

    Eventuelle Vorauszahlungen sind nicht berücksichtigt!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Berechnung der Steuerbelastung in Elster

      Zitat von Schubowsky Beitrag anzeigen
      Hallo,

      alle Daten habe ich eingetragen, das berechnete Ergebnis verstehe ich aber nicht. (Zahlen als Beispiel, nicht echt)

      Gewinn aus selbststaendiger Arbeit 13.000
      Ich dachte: auf den Gewinn selbststaendige Arbeit keine Steuerzahlung
      Hallo Schubowsky,

      ihr habt doch bei Zusammenveranlagung einen Gesamtbetrag der Einkünfte und dann das zu versteuernde Einkommen usw.
      Wie kommst du eigentlich darauf, dass der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit nicht besteuert wird?

      Tschüß

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        #4
        AW: Berechnung der Steuerbelastung in Elster

        Ich verstehe nicht, warum überhaupt eine Einkommensteuer von ca. 1600 errechnet wird, da ich ja einen Verlust "dagegen rechnen" koennte.
        Wenn man gedanklich die Lohnsteuer der Ehefrau rausnimmt, würde es ja sonst bedeuten, dass man trotz eines in der Summe hoeheren abzugfaehigen Verlustes Einkommenssteuer zahlen mueßte.
        ps. stimmt, Vorauszahlungen sind nicht berücksichtigt, da im Berechnungszeitraum keine geflossen sind.
        lg

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          #5
          AW: Berechnung der Steuerbelastung in Elster

          Ich verstehe nicht, warum überhaupt eine Einkommensteuer von ca. 1600 errechnet wird
          Wenn die Ehefrau an die 40.000 brutto verdient hat und du 13.000 Gewinn gemacht hast und davon dann 13.200 Verluste abgehen, bleibt doch ein steuerpflichtiges Einkommen übrig,

          auf das 1.600 € Steuer zu entrichten sind. Der Steuertarif setzt bei Zusammenveranlagung bei einem zvE von mehr als 18.000 € ein. Die zu viel einbehaltene Lohnsteuer wird erstattet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Berechnung der Steuerbelastung in Elster

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn die Ehefrau an die 40.000 brutto verdient hat und du 13.000 Gewinn gemacht hast und davon dann 13.200 Verluste abgehen, bleibt doch ein steuerpflichtiges Einkommen übrig,auf das 1.600 € Steuer zu entrichten sind. Der Steuertarif setzt bei Zusammenveranlagung bei einem zvE von mehr als 18.000 € ein. Die zu viel einbehaltene Lohnsteuer wird erstattet.
            ja, eben, aber das übrig gebliebene steuerpflichtige Einkommen nur in der Höhe, in der schon Lohnsteuer berechnet wurde (in unserem Beispiel 40.000 mit 4.500 Lohnsteuer)
            dann mueßte man doch die volle Lohnsteuer wieder bekommen
            lg

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              #7
              AW: Berechnung der Steuerbelastung in Elster

              Zitat von Schubowsky Beitrag anzeigen
              ja, eben, aber das übrig gebliebene steuerpflichtige Einkommen nur in der Höhe, in der schon Lohnsteuer berechnet wurde (in unserem Beispiel 40.000 mit 4.500 Lohnsteuer)
              dann mueßte man doch die volle Lohnsteuer wieder bekommen
              Es bleibt zwar völlig unverständlich, was genau du da rechnest, aber falls du der Auffassung sein solltest, dass der Verlust gegen gezahlte Lohnsteuer verrechnet wird, wärest du auf dem Holzweg.
              Verluste sind negative Einkünfte, die werden selbstverständlich mit positiven Einkünften verrechnet, also mit den 40.000 (abzgl. Werbungskosten) plus 13.000.

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                #8
                AW: Berechnung der Steuerbelastung in Elster

                Hallo,

                >>>Die Abzugsfaehigkeit des Verlustes aus dem Verkauf der GmbH ist ja offensichtlich einberechnet, sonst haette ja kein Abzug vom Lohn stattgefunden.

                Das hast du völlig falsch verstanden.
                Nicht dein Verlust wurde abgezogen, sondern die Lohnsteuer die bereits bei Auszahlung des Lohns abgeführt wurde.

                Die Tabelle errechnet erstens die festgesetzte Steuer. Davon werden dann die Vorauszahlungen abgezogen (Lohnsteuer, richtige Vorauszahlungen, Abgeltungssteuern). Und der Saldo am Ende ist dann die Nachzahlung (mit positivem Vorzeichen) oder die Erstattung (mit negativem Vorzeichen).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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