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Bin neu ein paar Fragen =)

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    Bin neu ein paar Fragen =)

    Seid gegrüßt =)

    binz neu und habe ein paar Fragen zu meiner EÜR, hoffe ihr könnt mir die richtigen Antworten geben.

    Vllt zuerst ein paar Infos zu mir: Bin seit 2009 Kleinunternehmer ohne USt. Verdiene mein Geld mit der Webentwicklung. Arbeite noch nebenbei bei einem 400,00€ Minijob. Ich habe noch nie eine EÜR gemacht ^.^ mein jährlicher Umsatz durch die Webentwicklungs-Aufträge beläuft sich auf 1400€..

    Nun zu den Fragen:

    1. Muss ich jede von mir erstellte Rechnung oder Ausgabenrechnung in das Anlagenverzeichnis einfügen? Ehrlich gesagt verstehe ich nocht nicht so ganz, wozu das Anlageverzeichnis gedacht ist. Muss ich dort überhaupt etwas eintragen?

    2. Ich wundere mich, ich habe nur in Zeile 7 die Einnahmen eingetragen und in Zeile 37a, Zeile 48 die Ausgaben eingetragen. Das kann es doch nicht gewesen sein oder? Ich meine ich hörte immer Steuererklärung sei so kompliziert und zeitaufwendig...

    3. Ich habe monatliche Serverkosten, ich nehme an, diese muss ich unter Telefon eintragen?

    4. Muss ich auch eine Einkommensteuererklärung machen, ich glaube das ist freiwillig, oder?


    Wäre nett, wenn jemand etwas Lust & Zeit hat mir die obigen Fragen kurz zu beantworten =)

    Lieben Gruß, die bongotrommel =)

    #2
    AW: Bin neu ein paar Fragen =)

    1. Anlageverzeichnis: Dieses Anlageverzeichnis wird mit den Anlagen gefüllt, die sich in Ihrem "Betrieb" befinden, also z.B. PC usw.

    2. In der Einnahmen-Überschuß-Rechnung stehen natürlich nur Ihre Einnahmen und Ausgaben. Insofern kann die natürlich in einfachen Fällen sehr übersichtlich aussehen und darf daher bis zu einer Grenze von 17.500 Euro auch formlos erfolgen. Die eigentliche Steuererklärung ist in Ihrem Beispiel die Einkommensteuererklärung.

    3. Ja, oder "Übrige Betriebsausgaben" 3 Zeilen tiefer.

    4. Siehe 2., diese muß an das Finanzamt geschickt werden.

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      #3
      AW: Bin neu ein paar Fragen =)

      Guuuten morgen =)

      danke schonmal für die Antworten, dennoch bin ich aus diesen Antworten nur wenig schlauer geworden :-/ ..

      1. Okay, aber diese Angaben sind freiwillig und müssen nicht zwingend angegeben werden, oder?=) Klartext: Muss ich im Anlageverzeichnis etwas eintragen?

      2. Also muss ich jede einzelne Rechnung detailiert anfügen oder nur die Gesamtsumme aller Rechnungen? =)

      3. Danke, nun bin ich schlauer ;D

      4. Ist die Einkommenssteuererklärung freiwillig? Oder ist es Pflicht diese abzugeben?
      Wenn es Pflicht wäre, hätte ich ja noch einiges zu tun o.o

      Lieben Gruß =)

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        #4
        AW: Bin neu ein paar Fragen =)

        Zitat von bongotrommel Beitrag anzeigen
        4. Ist die Einkommenssteuererklärung freiwillig? Oder ist es Pflicht diese abzugeben?
        Wenn es Pflicht wäre, hätte ich ja noch einiges zu tun o.o
        Natürlich ist die Pflicht, irgendwie will der bei der EÜR übrig gebliebene Gewinn ja versteuert werden.

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          #5
          AW: Bin neu ein paar Fragen =)

          1. Wenn Sie Ausgaben für PC & Co. steuerlich wirksam werden lassen möchten, müssen diese Geräte auch im Anlageverzeichnis auftauchen.

          2. Natürlich die Summe, soviele Eingabefelder gibt es für die Einnahmen doch nicht...

          4. s. neysee

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            #6
            AW: Bin neu ein paar Fragen =)

            zu 3. die Kosten für die Bereitstellung von Servern und vergleichbaren Leistungen durch ein Rechenzentrum könnten imho eher unter bezogene Leistungen gehören, insbesondere wenn es sich nicht nur um die eigene Homepage handelt...

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              #7
              AW: Bin neu ein paar Fragen =)

              super,vielen dank, ... nun noch eine frage und ich glaube, dann hab ichs endlich =D

              hab gehört telefonkosten, sofern privat & nicht mit name der firma angemeldet, dürfen nur 80% der ausgaben eingetragen werden, stimmts, oder ist das ein märchen?

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                #8
                AW: Bin neu ein paar Fragen =)

                private kosten dürfen gar nicht eingetragen werden, denn das sind nunmal private kosten und keine betriebsausgaben. wenn das Telefon sowohl privat als auch geschaeftlich genutzt wird, ist wohl eher eine den tatsaechlichen Nutzungsanteilen entsprechende Aufteilung der Kosten zu treffen.

                wenn ich mal mutmaßen sollte, würde ich sagen diese 80%-Aussage die Sie aufgeschnappt haben, bezieht sich eher auf ein geschäftliches Telefon (zB im Büro) das auch privat genutzt werden kann und daher ggf. nicht voll als Betriebsausgabe angesetzt werden kann.

                bei einem Jahresumsatz von 1400 Euro und keinen weiteren Einkünften spielen derlei untergeordnete Ausgaben kaum eine Rolle, es sei denn Sie wollen in die Verlustzone...

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                  #9
                  AW: Bin neu ein paar Fragen =)

                  Hi,

                  ich benutze Telefon und Internet für private und auch für geschäftliche Zwecke. Ich kann doch jetzt nicht einfach nur 50% dort eingeben, das wäre irgendwie lari fari?

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                    #10
                    AW: Bin neu ein paar Fragen =)

                    ich denke 50% trifft in den meisten faellen die realität durchaus eher, als irgendetwas anderes krummes. ich wollte ja nicht sagen, das man es bis auf den cent aufschluesseln muss - was im zeitalter der flatrates technisch ja meist schon nicht mehr machbar ist - imho darf man hier durchaus schaetzen.

                    nur sollte man die getroffene aufteilung ggf. dem finanzamt gegenüber auch plausibel machen können.

                    wenn man bspw. nur 1400 euro umsatz im jahr macht, erklären zu wollen, das man den heimischen telefon-/internetanschluss zu 80% betrieblich nutzt... naja, wie realistisch klingt das?

                    vielmehr ist es eben so, das man sogar bei einem 'reinen' betrieblichen Büroanschluss mit der technischen Möglichkeit diesen auch nur mal privat zu nutzen, sich eben wohl gefallen lassen müsste, das man die private nutzung(smöglichkeit) als leistungsentnahme angeben muss (hier wäre 80/20 vermutlich eher das passende szenario).

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