Hallo, evtl. wurde dieses Thema schon behandelt aber die Suche konnte mir in meinem konkreten Fall nicht weiter helfen.
Folgende Situation:
Seit August 2018 sind meine Frau und ich verheiratet, sie brachte zwei Kinder mit in die Ehe, also nun meine Stiefkinder.
Die Kinder sind nicht adoptiert von mir und meine Frau erhält den vollen Unterhalt für beide Kinder.
Nun war meine Frau bis August 2018 sozialversicherungspflichtig Angestellt zwecks Krankenversicherung, Seit der Hochzeit ist sie Zuhause und kümmert sich um die Kinder und den Haushalt, Krankenversichert über mich inkl. ihrer Kinder.
Seit der Hochzeit habe ich die Steuerklasse IV und kurz darauf auch einen vollen Kinderfreibetrag auf der Abrechnung und der Lohnsteuerbescheinigung.
Dies ist mir auch klar warum, sie hat geteiltes Sorgerecht mit dem Vater und die Kinderfreibeträge werden auch geteilt. Da sie zur Zeit nicht Arbeitet, ging ihr Freibetrag also automatisch auf mich über, soweit klar.
Nun die Frage, ich verdiene ca. 70.000€ Brutto im Jahr, wir sind Zusammenveranlagt, Kinder leben meist bei uns, zweiwöchentlich am Wochenende beim Vater und hälfte der Ferien beim Vater. Muss ich die Anlage zu den beiden Kindern (also zwei Anlage Kind) zwingend ausfüllen, um den Kinderfreibetrag in Anspruch zu nehmen? Oder geschieht dies automatisch vom Finanzamt? Weil auf der Lohnsteuerbescheinigung stehts ja drauf...?
Sorry, ist vielleicht ne blöde Frage aber ich sitze gerade zum ersten mal in meinem Leben über der Steuererklärung als verheirateter Mann :-)
Vielen Dank für eure Hilfe
Folgende Situation:
Seit August 2018 sind meine Frau und ich verheiratet, sie brachte zwei Kinder mit in die Ehe, also nun meine Stiefkinder.
Die Kinder sind nicht adoptiert von mir und meine Frau erhält den vollen Unterhalt für beide Kinder.
Nun war meine Frau bis August 2018 sozialversicherungspflichtig Angestellt zwecks Krankenversicherung, Seit der Hochzeit ist sie Zuhause und kümmert sich um die Kinder und den Haushalt, Krankenversichert über mich inkl. ihrer Kinder.
Seit der Hochzeit habe ich die Steuerklasse IV und kurz darauf auch einen vollen Kinderfreibetrag auf der Abrechnung und der Lohnsteuerbescheinigung.
Dies ist mir auch klar warum, sie hat geteiltes Sorgerecht mit dem Vater und die Kinderfreibeträge werden auch geteilt. Da sie zur Zeit nicht Arbeitet, ging ihr Freibetrag also automatisch auf mich über, soweit klar.
Nun die Frage, ich verdiene ca. 70.000€ Brutto im Jahr, wir sind Zusammenveranlagt, Kinder leben meist bei uns, zweiwöchentlich am Wochenende beim Vater und hälfte der Ferien beim Vater. Muss ich die Anlage zu den beiden Kindern (also zwei Anlage Kind) zwingend ausfüllen, um den Kinderfreibetrag in Anspruch zu nehmen? Oder geschieht dies automatisch vom Finanzamt? Weil auf der Lohnsteuerbescheinigung stehts ja drauf...?
Sorry, ist vielleicht ne blöde Frage aber ich sitze gerade zum ersten mal in meinem Leben über der Steuererklärung als verheirateter Mann :-)
Vielen Dank für eure Hilfe
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