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    EÜR Übermittlung

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Elsterformular.

    Mein Geschäftsjahr begann am 10. Oktober 2009.
    Was muss ich dann auf der ersten Seite des Formulars angeben bei "Wirtschaftsjahr"?

    Bis zum 31. Mai soll es ja übermittelt worden sein, also habe ich eingetragen:

    X abweichend vom Kalenderjahr 2009, Beginn: 10.10.2009 Ende: 30.04.2010

    (?) ist das so korrekt? Die Einnahmen für Mai weiß ich ja noch nicht vollständig.

    Es zeigt mir dann jedoch im letzen Schritt einen Fehler an..

    Wenn ich jedoch das Kreuz bei "entspricht dem Kalenderjahr 2009" lasse, woher weiß dann das Finanzamt, dass sich die Zahlen auf den Zeitraum von Oktober bis Ende April beziehen?

    Viele Grüße

    André

    #2
    AW: EÜR Übermittlung

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsjahr

    woher weiß dann das Finanzamt, dass sich die Zahlen auf den Zeitraum von Oktober bis Ende April beziehen?

    Du solltest eigentlich eine steuerliche Anmeldung beim FA abgegeben haben, und dort den BEGINN Deiner unternehmerischen Tätigkeit erklärt haben.

    Zeitraum 1: Oktober bis Dezember (Gründungsjahr)
    Zeitraum 2: Januar bis Dezember (Folgejahr) - REGEL

    Da Du von der REGEL abweichen willst, wende Dich besser an die steuerberatenden Berufe.

    Gruß
    Stiller
    Gruss (S)stiller
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      #3
      AW: EÜR Übermittlung

      Ja stimmt, ich habe ja eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt abgegeben!

      Das heißt, ich muss nur die Zahlen vom Folgejahr, also Januar 2010 bis Mai 2010 abliefern?

      Aber den Gewinn von Mai 2010 weiß ich erst Mitte Juni genau.. also gebe ich die Zahlen bis April an?


      Gruß

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        #4
        AW: EÜR Übermittlung

        Bis zum 31.05.2010 ist die Steuererklärung für 2009 abzugeben, in Ihrem Fall also nur für die Monate Oktober 2009 bis Dezember 2009. Für Januar 2010 bis Dezember 2010 interessiert sich das Finanzamt entsprechend erst 2011.

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          #5
          AW: EÜR Übermittlung

          Ihr erstes Geschäftsjahr läuft vom 10.10.2009 bis 31.12.2009, alle folgenden Geschäftsjahre entsprechen dem Kalenderjahr. Bei EÜR gibt es keine vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahre, siehe § 4a EStG.

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            #6
            AW: EÜR Übermittlung

            ok, alles klar, vielen Dank für die Antworten!

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