Hallo, ich komme irgendwie mit der Leistungsmitteilung nicht weiter. Nr. 6 und Nr.11 beinhalten denselben Betrag und bezieht sich auf Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre. Ich habe von 2015 bis Ende 2017 eine halbe VBL wegen Erwerbsminderung erhalten und bin seit Januar 2018 in Altersrente. Wenn ich jetzt Beginn und Ende zu Nr. 6 in die Spalten 46-47 eintrage, kommt folgende Meldung:
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage R: Das erklärte Datum des Erlöschens bzw. der Umwandlung einer Rente liegt vor dem Jahr für
das die Erklärung abgegeben wird. Bitte prüfen Sie, ob Sie dieses Datum zutreffend erklärt haben
und berichtigen Ihre Angaben bei Bedarf. Sind Ihre Angaben zutreffend, können Sie die Erklärung
zwar übermitteln, eine Steuerberechnung ist aber leider nicht möglich.
Ist der Eintrag von mir überhaupt so korrekt und warum ist keine Steuerberechnung möglich?
Nr. 11 habe ich bereits wie gelesen, in die 2. Rente eingetragen und auch bereits probiert 45-47 dort zu erfassen.....
Danke für alle Hinweise.
Johanna2
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage R: Das erklärte Datum des Erlöschens bzw. der Umwandlung einer Rente liegt vor dem Jahr für
das die Erklärung abgegeben wird. Bitte prüfen Sie, ob Sie dieses Datum zutreffend erklärt haben
und berichtigen Ihre Angaben bei Bedarf. Sind Ihre Angaben zutreffend, können Sie die Erklärung
zwar übermitteln, eine Steuerberechnung ist aber leider nicht möglich.
Ist der Eintrag von mir überhaupt so korrekt und warum ist keine Steuerberechnung möglich?
Nr. 11 habe ich bereits wie gelesen, in die 2. Rente eingetragen und auch bereits probiert 45-47 dort zu erfassen.....
Danke für alle Hinweise.
Johanna2
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