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LSt-pfl. Brutto oder Bruttoverdienst, welche muss ich in die Steuererklärung angeben?

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    LSt-pfl. Brutto oder Bruttoverdienst, welche muss ich in die Steuererklärung angeben?

    Hallo,
    ich brauche dringend Ihre Hilfe. Ich fülle gerade meine Steuererklärung aus und habe keine eloktronische Lohnsteuerbescheinigung (Die Firma hat nicht geschickt oder hat vergessen). Deshalb benutze ich meine letzte Gehaltsabrechnung, in der zwei Brutto steht und weiss ich nicht ob welche ist für die Steuererklärung richtig. Also es gibt LSt-pfl. Brutto oder Bruttoverdienst, welche muss ich in die Steuererklärung angeben? LSt-pfl. Brutto ist etwas winiger (z.b 5600 euro) und Bruttoverdienst mehr (6000). Muss ich erste LSt-pfl. Brutto in meiner Steuerklärung angeben ? Danke im Voraus

    #2
    AW: LSt-pfl. Brutto oder Bruttoverdienst, welche muss ich in die Steuererklärung ange

    Um welches Jahr geht es denn? Für 2018 hat der Arbeitgeber noch knapp zwei Wochen Zeit.

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      #3
      AW: LSt-pfl. Brutto oder Bruttoverdienst, welche muss ich in die Steuererklärung ange

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Um welches Jahr geht es denn? Für 2018 hat der Arbeitgeber noch knapp zwei Wochen Zeit.
      ja, es geht um das Jahr 2018, aber ich denke, dass ich keine elektronische Steuerbescheinigung mehr bekomme. Die Firma ist klein. Welche muss ich in der Steuererklärung schreibe?

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        #4
        AW: LSt-pfl. Brutto oder Bruttoverdienst, welche muss ich in die Steuererklärung ange

        Jeder Arbeitgeber ist zur elektronischen Datenübermittlung verpflichtet. Auch ist er verpflichtet, den Arbeitnehmern einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen. Für die elektronische Übermittlung haben sie allerdings eine gesetzliche Frist bis spätestens 28. Feb. 2019 (= für 2018).

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          #5
          AW: LSt-pfl. Brutto oder Bruttoverdienst, welche muss ich in die Steuererklärung ange

          Zitat von korsika Beitrag anzeigen
          Jeder Arbeitgeber ist zur elektronischen Datenübermittlung verpflichtet. Auch ist er verpflichtet, den Arbeitnehmern einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen. Für die elektronische Übermittlung haben sie allerdings eine gesetzliche Frist bis spätestens 28. Feb. 2019 (= für 2018).
          ja, Für Finanzamt kann er wahrscheinlich schon übermittelt aber für mich nicht.

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            #6
            AW: LSt-pfl. Brutto oder Bruttoverdienst, welche muss ich in die Steuererklärung ange

            Maßgeblich ist das steuerpflichtige Brutto! Dennoch solltest du bis Ende Februar warten.

            Wenn du bei Mein ELSTER registriert bist, könntest du dich für den Belegabruf anmelden. Damit kann man die übermittelten Daten der Lohnsteuerbescheinigung abrufen.

            Aber auch da müssen die Daten erst bis Ende Februar übermittelt werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: LSt-pfl. Brutto oder Bruttoverdienst, welche muss ich in die Steuererklärung ange

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Maßgeblich ist das steuerpflichtige Brutto! Dennoch solltest du bis Ende Februar warten.

              Wenn du bei Mein ELSTER registriert bist, könntest du dich für den Belegabruf anmelden. Damit kann man die übermittelten Daten der Lohnsteuerbescheinigung abrufen.

              Aber auch da müssen die Daten erst bis Ende Februar übermittelt werden.
              Leider bin ich nicht bei Elster registriert. Ich mach immer mit Papiere

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                #8
                AW: LSt-pfl. Brutto oder Bruttoverdienst, welche muss ich in die Steuererklärung ange

                Warum bist du dann in einem Forum für ELSTER (ELektronische STeuer Erklärung) angemeldet?
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  AW: LSt-pfl. Brutto oder Bruttoverdienst, welche muss ich in die Steuererklärung ange

                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                  Warum bist du dann in einem Forum für ELSTER (ELektronische STeuer Erklärung) angemeldet?
                  Warum muss ich angemeldet sein? Ist das Pflicht oder was? Ich mach immer mit Papiere, dann Abgeben und so einfach. Ich kenne auch dieses elektronisches System nicht gut aus und habe Angst.

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                    #10
                    AW: LSt-pfl. Brutto oder Bruttoverdienst, welche muss ich in die Steuererklärung ange

                    Zitat von Bremener90 Beitrag anzeigen
                    Warum muss ich angemeldet sein? Ist das Pflicht oder was? Ich mach immer mit Papiere, dann Abgeben und so einfach. Ich kenne auch dieses elektronisches System nicht gut aus und habe Angst.
                    Angst muss man davor nicht haben! Es bietet ja viele Vorteile gegenüber Papier, wie u. a. die Steuervorausberechnung und den Belegabruf.

                    Wir im Forum beantworten vorrangig Fragen zur elektronischen Steuererklärung, dafür ist das Forum nämlich da. Da hast du jetzt Glück gehabt, dass deine Fragen überhaupt beantwortet wurden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: LSt-pfl. Brutto oder Bruttoverdienst, welche muss ich in die Steuererklärung ange

                      Zitat von Bremener90 Beitrag anzeigen
                      ja, Für Finanzamt kann er wahrscheinlich schon übermittelt aber für mich nicht.
                      Hallo Bremener90,

                      wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen elektronisch übermittelt hat, erst dann kann er eigentlich dir deinen Ausdruck aushändigen.

                      Tschüß

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