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Urlaubsanspruch oder tatsächlich genommener Urlaub
Hallo liebes Forum,
Meine Frage ist einfach gestellt, ob man bei den Urlaubstagen den tatsächlich genommenen Urlaub oder den Jahresurlaub angibt ?
.
Hallo Dxdiag09,
und einfach beantwortet -> wahrheitsgemäße Angaben heißt den tatsächlich genommenen Urlaub.
Tschüß
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Ein Gast antwortete
AW: Urlaubsanspruch oder tatsächlich genommener Urlaub
Es sind die tatsächlich in Anspruch genommenen Tage anzugeben. Dies deshalb, da die Entfernungspauschale auch nur für die Anzahl der Areitstage gewährt wird, wo die Tätigkeitsstätte auch tatsächlich aufgesucht wurde.
Urlaubsanspruch oder tatsächlich genommener Urlaub
Hallo liebes Forum,
Meine Frage ist einfach gestellt, ob man bei den Urlaubstagen den tatsächlich genommenen Urlaub oder den Jahresurlaub angibt?
Meine Freundin hatte zwei Arbeitsstätten 2018.
Die erste Arbeitsstätte war vom 01.01 bis 31.01 mit einer 5-Tage Woche und einem Jahresurlaub von 30 Tagen.
Die zweite Arbeitsstätte vom 01.02 bis 31.12 bei einer 4 Tage Woche mit 20 Tagen Jahresurlaub
Bei der ersten Arbeitsstätte hatte sie noch Resturlaub vom Vorjahr und bei der zweiten hat sie ein paar Tage ins neue Jahr genommen.
Die Frage ist also gilt der tatsächlich genommene Urlaub oder der Urlaubsanspruch im Jahr 2018?
Falls der Urlaubsanspruch gilt, hätte sie ja im Januar einen Anspruch von 2,5 Tagen, wird hier aufgerundet?
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