Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abholung Steuerbescheid - Zustellungsbevollmächtigter

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abholung Steuerbescheid - Zustellungsbevollmächtigter

    Ich lebe in Thailand und bin in Deutschland seit 2007 nicht mehr gemeldet. Erst hiess es in einem persönlichen Gespräch , ich muss keine Steuererklärung mehr machen. (Mieteinnahmen) Dann nach ca. 3 Jahren aber wurde ich per mail aufgerufen das umgehend zu tun. Jetzt neu lese ich nichts mehr von dieser Sachbearbeiterin . Weder kriege ich den korrigierten Steuerbescheid zugestellt noch die zuviel gezahlten Steuern erstattet, weil "Verwaltungsakte nicht nach Thailand zugestellt werden können."

    Kommunikation abgebrochen. Die letzte Meldung war eine Forderung nach einem "Zustellungsbevollmächtigten."

    Das Elsterprogramm aber stellt mir irgendwo eine Möglichkeit dass ich den Steuerbescheid aus dem System abholen kann ??? Das hab ich durch Zufall im Forum gefunden. Aber die Antwort war, geht gerade nicht. Soll aber gehen.

    Ich muss gerade meine neusten Daten in das Elster einpflegen, kann mir wer sagen, was muss ich tun, damit ich die Steuererklärung so machen kann, damit ich das Ergebnis mit meinem Computer abrufen kann ? Oder brauche ich da wieder den Postweg aus dem 19 Jahrhundert ?
    Zuletzt geändert von kasperle; 26.05.2010, 22:30.

    #2
    AW: Abholung Steuerbescheid - Zustellungsbevollmächtigter

    verbindlich bleibt auch heutzutage der papierbescheid. die abholung der bescheiddaten per elster dient nur dem vergleich der erklärten mit den beschiedenen daten.

    um diese moeglichkeit ueberhaupt zu nutzen, muessen sie sich zertifizieren. wie das geht steht auf der hauptseite... ob das funktioniert, wenn man in thailand situiert ist? keine ahnung, denn auch dafuer wird der postweg benötigt.

    viel erfolg.

    Kommentar


      #3
      AW: Abholung Steuerbescheid - Zustellungsbevollmächtigter

      Zitat kasperle: weil "Verwaltungsakte nicht nach Thailand zugestellt werden können."

      Wenn diese per Brief schon nicht zugestellt (bekanntgegeben werden können), warum soll es elektronisch möglich sein?

      M.E. sollten Sie einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland dem FA melden, der für Sie die Erklärungen abschickt/ Bescheide empfängt und Sie per Mail oder sonstwie über steuerliche Belange informiert.
      Näheres erfahren Sie sicherlich von Ihrem Finanzamt in D.

      Gruß
      Stiller
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        AW: Abholung Steuerbescheid - Zustellungsbevollmächtigter

        Wenn diese per Brief schon nicht zugestellt (bekanntgegeben werden können), warum soll es elektronisch möglich sein?

        Gute Frage, hier die Antwort:

        Auf jedem Brief des Finanzamtes, der mir nach Thailand geschickt wird, steht oben rechts eine email Anschrift. Nennen wir das den elektronischen Weg ...

        Die Sachbearbeiter haben mir schon viele emails zugeschickt.

        Die Post kommt auch wunderbar in meinem Postfach in Thailand an.

        Wie das elektronisch geht?

        Sie kaufen einen SCANNER. ( So ein Ding hab ich schon 1984 in der Bibliothek in Frankreich gesehen. ) Dann das Blatt drauflegen, drücken und schon hast du eine PDF Datei. Dann wie gewohnt eine email senden und auf "attach" klicken. Die PDF Datei anhängen und losschicken. Schon habe ich den Schriftverkehr "elektronisch".

        Ich habe z.B. so die Wasserabrechnung aus Deutschland so bekommen. Aber auch andere Ämter nutzen diese neue "elektronische " Technik. Ist einfach, blitzschnell, umweltbewusst, spart Papier, spart Portokosten ... und so weiter.

        Alternativ und noch einfacher kann auch so ein Bescheid gefaxt werden. Ebenfalls auf die email Anschrift die mit einer normalen Telefonnummer verbunden werden kann.

        Juristisch gesehen wird von Deutschland nach Deutschland gesendet, denn der Server steht in Deutschland.

        Warum macht das kein Finanzamt ?

        Kommentar


          #5
          AW: Abholung Steuerbescheid - Zustellungsbevollmächtigter

          Und warum gibt es diese Möglichkeit nicht bei Elster ?

          Der Kunde schickt den Steuerbescheid ans Finanzamt, er kann sich selbst ein Passwort geben, wie auch bei Bankkonten online. Dann bekommt der Kunde automatisch eine mail wenn der Bescheid fertig ist und kann sich aus dem Server seinen Bescheid abrufen und selbst ausdrucken. Wie eine stinknomalen girokontoauszug beim online Banking. Wo ist das Problem ???

          Spart dem Finanzamt Massen an Porto und Versandkosten ein.

          Kommentar


            #6
            AW: Abholung Steuerbescheid - Zustellungsbevollmächtigter

            Jetzt kann ich mir die Antwort selber geben:

            Das Finanzamt hat mein Postfach in Asien akzeptiert und mir den Steuerbescheid kostenfrei zugesendet.

            W U N D E R B A R !

            Kommentar

            Lädt...
            X