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Firmenwagen: Zuzahlung zu Reparatur

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    Firmenwagen: Zuzahlung zu Reparatur

    Guten Abend,

    für einen 2018 vom Arbeitgeber bereitgestellten Firmenwagen habe ich die Privatnutzung mit 1% versteuert und die Wege zur Arbeit nach der 0,03%-Methode.
    Für einen von mir verursachten Schaden hat der Arbeitgeber eine Selbstbeteiligung in Höhe von 200€ für die Reparatur einbehalten.
    Wenn ich das richtig verstehe, sollte ich laut diesen Informationen:
    - https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...chtigt-werden/
    - https://redaktion.lohnsteuer-kompakt...-Fahrzeugs.pdf
    die 200€ auf den "privaten Nutzungswert" anrechnen können.
    Wie mache ich das denn in Elster?

    Viele Grüße
    hamsterbody

    #2
    AW: Firmenwagen: Zuzahlung zu Reparatur

    Eigentlich ist da immer nur von einer laufenden Eigenbeteiligung die Rede. Ob da so einmalige Sonderzahlungen bei Schäden überhaupt gemeint sind, keine Ahnung.

    Das ist aber auch kein Elster-Thema!

    Korrekturen des Sachbezugs erfolgen in der Regel über eine Kürzung des Bruttolohns.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Firmenwagen: Zuzahlung zu Reparatur

      Laut dem Schreiben vom 21.09.2017:
      "Vom Arbeitnehmer selbst getragene einzelne Kraftfahrzeugkosten i. S. der Rdnr. 4 Buchstabe d sind Kosten, die zu den Gesamtkosten des Kraftfahrzeugs i. S. des § 8 Absatz 2 Satz 4 gehören, z. B. (...), Wartungs- und Reparaturkosten, (...)". Von daher würde ich das schon darunter zählen.
      Also den Bruttolohn entsprechend kürzen und das auf einem Beiblatt erklären?

      Kommentar


        #4
        AW: Firmenwagen: Zuzahlung zu Reparatur

        Erklären muss man solche Besonderheiten immer, da führt kein Weg daran vorbei.

        Aktualisiert:

        Bei einem Wegeunfall oder einem Unfall auf einer Dienstreise können das auch Werbungskosten sein. Das ist aber ebenfalls kein Elster-Thema!

        https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...enstwagen.html
        Zuletzt geändert von Charlie24; 25.02.2019, 22:09.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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