Hallo liebe COM :-)
Ich bin verzweifelt am herausfinden wo Anwaltskosten eingetragen werden. Anlage N Zeile 93 fällt doch unter Werbungskosten in Sonderfällen und die Hilfe beschreibt
"Werbungskosten zu
- steuerbegünstigten Versorgungsbezügen,
- Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre,
- steuerfreiem Arbeitslohn lt. Anlage N-AUS,
- steuerpflichtigem Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist sowie bei
- Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Inland, wenn ein weiterer Wohnsitz in Belgien vorhanden ist
tragen Sie bitte in die Zeilen 91 bis 96 ein. "
Darunter fallen doch keine Anwaltskosten, oder irre ich mich?
Danke schon mal für eure Hilfe!
-"Derfeschmi"-
Ich bin verzweifelt am herausfinden wo Anwaltskosten eingetragen werden. Anlage N Zeile 93 fällt doch unter Werbungskosten in Sonderfällen und die Hilfe beschreibt
"Werbungskosten zu
- steuerbegünstigten Versorgungsbezügen,
- Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre,
- steuerfreiem Arbeitslohn lt. Anlage N-AUS,
- steuerpflichtigem Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist sowie bei
- Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Inland, wenn ein weiterer Wohnsitz in Belgien vorhanden ist
tragen Sie bitte in die Zeilen 91 bis 96 ein. "
Darunter fallen doch keine Anwaltskosten, oder irre ich mich?
Danke schon mal für eure Hilfe!
-"Derfeschmi"-
Kommentar