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Vorsorgeaufwendungen falsch berechnet

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    Vorsorgeaufwendungen falsch berechnet

    Hallo erstmal - ich weiß, dass es schon einige Threads zu dem Thema gibt. Bin aber entweder nicht schlau draus geworden, oder die Fälle passten nicht.
    Als alleinverdienender Beamter habe ich meine Familie für den Teil, den die Beihilfe nicht übernimmt privat versichert.
    Alle Kranken- und Pflegeversicherungsdaten habe ich über den Belegabruf eintragen lassen.
    In der Anlage Vorsorgeaufwendungen 2017 habe ich folgendes stehen:
    Zeile 11: beide "Ja"
    Zeile 24: 1214 1270
    Zeile 25: 171 158
    Zeile 26: 35 35
    Angaben zur 2. inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung (habe aber nur eine nur Belegabruf - keine eigenen Einträge)
    Zeile: 24: 1092 1214
    Zeile 25: 129 115

    Zeile 50: 1222 (Haftpflicht und Risikoleben)
    Zeile 52: 780 (alte Lebenversicherung vor 2005)

    Elsterformularberechnung:
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Beiträge zur Krankenversicherung
    - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.306
    - Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.484
    - für die Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . 975
    Summe Krankenversicherungsbeiträge . . . . . . . 5.765 . . 5.765
    Beiträge zur Pflegeversicherung
    - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300
    - Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273
    - für die Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    Summe Pflegeversicherungsbeiträge . . . . . . . . . 573 . . . 573
    Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . . . . . . 6.338
    ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . -201
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.137 . 6.137
    Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . 6.137. . . . -6.137

    Im Steuerbescheid steht:
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Summe der Versicherungsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . ......5.673
    Vorwegabzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........... 1.800
    Kürzung nach § 10 Absatz 3 Nr. 2 EStG . . . . . . -1.800
    verbleibender Vorwegabzug . . . . . . . . . . . ...... 0 . . 0.. .... 0
    verbleibende Versicherungsbeiträge. . . . . . . . . . . . . ...... 5.673
    abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................ -2.668 .......2.668
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............... 3.005
    davon 50 v.H. abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .........1.334 ...... 1.334
    im Rahmen der Höchstbeträge abziehbar. . . . . . . . . . . . . . . . .......... 4.002

    Im Bescheid steht, dass die Günstigerprüfung die Rechtslage von 2004 angewandt hat.
    In der Einspruchsentscheidung wurde mir erklärt, dass es sich um die vom Versicherungsgeber übermittelten Daten der Grundabsicherung handelt.

    Fragen: Wo kommt der Unterschied von 2.135 Euro abziehbarer Sonderausgaben her?
    Wurden meine Haftpflicht- und Lebensversicherungsbeiträge nicht berücksichtigt?

    Mir raucht der Schädel!
    Schon mal vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Vorsorgeaufwendungen falsch berechnet

    Du hast doch oben selbst geschrieben:

    Angaben zur 2. inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung (habe aber nur eine nur Belegabruf - keine eigenen Einträge)
    Es könnten Daten aus dem Vorjahr übernommen worden sein, die dann beim Belegabruf fälschlich nicht überschrieben wurden. Du musst dir die schriftlichen Bescheinigungen deiner PKV ansehen,

    daraus sind doch die an das Finanzamt für 2017 übermittelten Beiträge ersichtlich.

    Die Berechnung des Finanzamts im Rahmen der Günstigerprüfung ist rechnerisch richtig, wenn die Gesamtsumme 5.673 € stimmt. Nachrechnen kannst du das auch selbst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Vorsorgeaufwendungen falsch berechnet

      Danke - genau das war es.
      Nach dem Entfernen der zweiten Krankenversicherungsbeträge stimmt das Ergebnis.

      Thema kann geschlossen werden.

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