Hallo,
Ich bin Freiberufler, mache meine erste Einkommensteuererklärung
und habe zwei Fragen, auf die ich auch nach Recherchen im Internet und hier im Forum keine
Antworten gefunden habe.
Vielleicht liest das ja jemand, der/die mir helfen kann.
Zum Sachverhalt
Ich habe nach einer Klage gegen meinen Arbeitgeber im Januar eine Abfindung bekommen
und mich nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit im Juli als Freiberufler selbständig gemacht.
Daher fülle ich u.a. Anlage N und die Anlage EÜR aus.
Erste Frage:
Trage ich die Kosten aus Januar für meinen Rechtsanwalt (Verhandlung eines Auflösungsvertrages und einer Abfindung) als Werbungskosten in die Anlage N ein und kann ich mir trotzdem die Umsatzsteuer dafür erstatten lassen?
Oder:
Trage ich den Nettobetrag der Anwaltsrechnung in der Anlage EÜR entweder unter „Rechts- und Steuerberatung, Buchführung“ oder unter "Werbungskosten" ein?
Die Rechnung war fällig, bevor ich mich selbständig gemacht habe.
Zweite Frage
Ist es korrekt 20% meiner Telefon- und Internet Kosten im Jahr in der EÜR unter Aufwendungen für Telekommunikation einzutragen oder muss ich dort den gesamten Jahresbetrag einsetzen und dafür 80% der Rechnung als Betriebseinnahme (letztendlich kommt ja dasselbe dabei raus)? Der Anschluss ist privat und wird auch geschäftlich genutzt.
Vielen Dank für eine Antwort
Ich bin Freiberufler, mache meine erste Einkommensteuererklärung
und habe zwei Fragen, auf die ich auch nach Recherchen im Internet und hier im Forum keine
Antworten gefunden habe.
Vielleicht liest das ja jemand, der/die mir helfen kann.
Zum Sachverhalt
Ich habe nach einer Klage gegen meinen Arbeitgeber im Januar eine Abfindung bekommen
und mich nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit im Juli als Freiberufler selbständig gemacht.
Daher fülle ich u.a. Anlage N und die Anlage EÜR aus.
Erste Frage:
Trage ich die Kosten aus Januar für meinen Rechtsanwalt (Verhandlung eines Auflösungsvertrages und einer Abfindung) als Werbungskosten in die Anlage N ein und kann ich mir trotzdem die Umsatzsteuer dafür erstatten lassen?
Oder:
Trage ich den Nettobetrag der Anwaltsrechnung in der Anlage EÜR entweder unter „Rechts- und Steuerberatung, Buchführung“ oder unter "Werbungskosten" ein?
Die Rechnung war fällig, bevor ich mich selbständig gemacht habe.
Zweite Frage
Ist es korrekt 20% meiner Telefon- und Internet Kosten im Jahr in der EÜR unter Aufwendungen für Telekommunikation einzutragen oder muss ich dort den gesamten Jahresbetrag einsetzen und dafür 80% der Rechnung als Betriebseinnahme (letztendlich kommt ja dasselbe dabei raus)? Der Anschluss ist privat und wird auch geschäftlich genutzt.
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