Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kosten Rechtsanwalt Anlage N oder Anlage EÜR ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kosten Rechtsanwalt Anlage N oder Anlage EÜR ?

    Hallo,

    Ich bin Freiberufler, mache meine erste Einkommensteuererklärung
    und habe zwei Fragen, auf die ich auch nach Recherchen im Internet und hier im Forum keine
    Antworten gefunden habe.

    Vielleicht liest das ja jemand, der/die mir helfen kann.

    Zum Sachverhalt
    Ich habe nach einer Klage gegen meinen Arbeitgeber im Januar eine Abfindung bekommen
    und mich nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit im Juli als Freiberufler selbständig gemacht.
    Daher fülle ich u.a. Anlage N und die Anlage EÜR aus.

    Erste Frage:
    Trage ich die Kosten aus Januar für meinen Rechtsanwalt (Verhandlung eines Auflösungsvertrages und einer Abfindung) als Werbungskosten in die Anlage N ein und kann ich mir trotzdem die Umsatzsteuer dafür erstatten lassen?
    Oder:
    Trage ich den Nettobetrag der Anwaltsrechnung in der Anlage EÜR entweder unter „Rechts- und Steuerberatung, Buchführung“ oder unter "Werbungskosten" ein?
    Die Rechnung war fällig, bevor ich mich selbständig gemacht habe.


    Zweite Frage
    Ist es korrekt 20% meiner Telefon- und Internet Kosten im Jahr in der EÜR unter Aufwendungen für Telekommunikation einzutragen oder muss ich dort den gesamten Jahresbetrag einsetzen und dafür 80% der Rechnung als Betriebseinnahme (letztendlich kommt ja dasselbe dabei raus)? Der Anschluss ist privat und wird auch geschäftlich genutzt.

    Vielen Dank für eine Antwort

    #2
    AW: Kosten Rechtsanwalt Anlage N oder Anlage EÜR ?

    Du weißt also, was wo einzutragen ist. Ob aber Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu behandeln sind, ob Vorsteuerabzug möglich ist, dass kann in diesem Forum nicht geklärt werden. Dafür solltest Du Dich also an Deinen Steuerberater wenden.

    Kommentar


      #3
      AW: Kosten Rechtsanwalt Anlage N oder Anlage EÜR ?

      Zitat von Froschbach Beitrag anzeigen
      Ich habe nach einer Klage gegen meinen Arbeitgeber im Januar eine Abfindung bekommen
      Also im Zusammenhang mit welcher Einkunftsart sind die Kosten für den Anwalt angefallen? In der entsprechenden Anlage sind sie auch zu erklären.



      Zitat von Froschbach Beitrag anzeigen
      Ist es korrekt 20% meiner Telefon- und Internet Kosten im Jahr in der EÜR unter Aufwendungen für Telekommunikation einzutragen
      Die Vereinfachungsregel mit 20% der Telefonkosten gilt meines Wissens nur für den Werbungskostenabzug und nicht für den Betriebsausgabenabzug.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Kosten Rechtsanwalt Anlage N oder Anlage EÜR ?

        Das mit der Vereinfachungsregel ist auch eine Frage für den Steuerberater

        Kommentar

        Lädt...
        X