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Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

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    Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

    Hallo

    Ich habe eine Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer.

    Ich habe seit Juli 2017 mein Gewerbe und bin als Kleingewerbe angemeldet. Im Oktober 2018 habe ich mir die Ust—ID beantragt, weil ich hin und wieder Stoffe im Ausland kaufe und die UST ID auf meinen Rechnungen stehen habe, anstatt meine normale Steuernummer. MwSt weise ich nicht aus.
    Ende Januar 2019 habe ich beim FA angefragt, ob ich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss, weil im Internet verschiedene Aussagen kursieren.
    Als Antwort bekam ich, dass ich es nicht brauche, es ganz normal in der jährlichen Steuererklärung angeben soll.

    Gestern bekam ich einen Brief vom Finanzamt, dass ich für das 1. Quartal meine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss.
    Warum jetzt doch?
    Müssen darin dann die Rechnungen der ausländischen Stoffhändler eingetragen werden? Ich habe keine Ahnung, was ich jetzt damit mache.


    Ich habe mir das Elsterformular dazu jetzt angesehen und habe gerade einen Pfeil im Kopf. Ich habe mir alles auch noch bei Wiso Steuer Sparbuch angesehen..naja ich werde nicht schlauer.

    Ich habe Stoffe im Ausland gekauft und teilweise keine Steuer zahlen müssen. Bei manchen ausländischen Anbietern musste ich Steuern zahlen.
    Wo trage ich jetzt was im Formular ein?
    Muss ich nur die Rechnungen beachten, bei denen ich keine Steuer gezahlt habe? Wie mache ich das genau? ich habe mir jetzt die Rechnungen angesehen. Teilweise zahlt man 19%, teilweise 23%. Ich habe mir die Beträge mit den 19% addiert und die Steuer berechnet, das Ganze dann mit 23%.

    Ich hoffe, ich habe es richtig eingetragen.
    Eintragungen habe ich gemacht bei:

    Lieferungen und sonstige Leistungen:
    bei 19% und sonstige Steuersätze

    Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen:
    Betrag der Steuern, die ich im Ausland bezahlt habe, die also auf der Rechnung stehen, auch wieder 19% und 23%

    Somit hat das WISO Steuerprogramm die Vorsteuerbeträge von den Lieferungen und sonstigen Leistungen abgezogen.

    Ist das so richtig?

    Kann mir ansonsten jemand erklären, wo das alles eingetragen wird und wie ich alles berechne?

    Es ist meine erste Umsatzsteuervoranmeldung, beim Steuerberater zahle ich doch sicher für die kleinen Beträge viel Geld.
    Es geht ja hauptsächlich darum, was ich wo eintragen muss

    Ich danke euch schon mal

    Sandra
    Zuletzt geändert von Sandi2006; 01.03.2019, 16:39.

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

    Gestern bekam ich einen Brief vom Finanzamt, dass ich für das 1. Quartal meine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss.
    Warum jetzt doch?
    Das kannst du hier nachlesen:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post255983

    Deine anderen Fragen muss ich erst noch genau lesen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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      #3
      AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

      Zu deinen weiteren Fragen:

      Als Kleinunternehmerin bist du nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, du kannst deshalb keine Vorsteuer geltend machen.

      Soweit dir deine Lieferanten die ausländische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt haben, haben die Umsätze in der deutschen Umsatzsteuervoranmeldung nichts verloren, gleich ob jetzt 19% oder 23% berechnet wurden.

      Soweit du unter Nutzung deiner Umsatzsteuer-ID steuerfrei Waren aus einem anderen EU-Land bezogen hast, musst du die deutsche Umsatzsteuer dafür anmelden und an das Finanzamt abführen.

      Im Voranmeldeformular sind innergemeinschaftliche Erwerbe zum regulären Steuersatz von 19,00% in Zeile 33 Kennzahl 89 einzutragen. Die Steuer berechnet ElsterFormular automatisch.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

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        #4
        AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

        Hallo Charlie24,

        danke für deine Antworten.
        Heißt das jetzt, ich trage in Zeile 33 Kennzahl 89 nur die Rechnungen ein, auf denen KEINE Steuer angegeben wurde?
        Zuletzt geändert von Sandi2006; 01.03.2019, 17:42.

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          #5
          AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

          Zitat von Sandi2006 Beitrag anzeigen
          Hallo Charlie24,

          danke für deine Antworten.
          Heißt das jetzt, ich trage in Zeile 33 Kennzahl 89 nur die Rechnungen ein, auf denen KEINE Steuer angegeben wurde?
          Genauso ist das, immer vorausgesetzt, es handelt sich um Einfuhren aus einem anderen EU-Land.

          Bei Einfuhren aus Drittländern muss man die Einfuhrumsatzsteuer ja direkt beim Zoll anmelden und bezahlen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

            Nein, es handelt sich nur um Holland, Tschechien und Polen.
            Ich verkaufe auf der Plattform etsy. In der monatlichen Gebührenrechnung sind auch keine Steuern berechnet. Die gehören dann auch unter Zeile 33 Kennzahl 89? Da führe ich ja nichts ein und bekomme ja auch keine Ware, sondern zahle nur meine Gebühren für die Verkäufe.

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              #7
              AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

              Gebühren, die du bezahlen musst, sind wieder etwas anderes! Das fällt unter § 13b UStG.

              Da muss ich erst mal die richtige Zeile suchen, da hat sich ab 2019 einiges geändert.
              Zuletzt geändert von Charlie24; 01.03.2019, 18:33. Grund: Ergänzt!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

                Zitat von Sandi2006 Beitrag anzeigen
                In der monatlichen Gebührenrechnung sind auch keine Steuern berechnet. Die gehören dann auch unter Zeile 33 Kennzahl 89?
                In Anspruch genommene innergemeinschaftliche Dienstleistungen gehören in Zeile 48 Kennzahl 46.

                EDIT:

                Das gilt jedenfalls so für 2018. Ich habe im 2018er Formular nachgeguckt weil Du geschrieben hast dass Du eine Aufforderung für das erste Quartal bekommen hast. Das 1. Quartal 2019 ist aber bis 10. April 2019 abzugeben. Aber 2018 kann es ja auch nicht sein, denn Du hast die USt-ID erst seit Oktober ...
                Zuletzt geändert von L. E. Fant; 01.03.2019, 18:31.

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

                  Im Jahr 2019 ist das nach wie vor die Zeile 48 und die Kennzahlen 46 für den Umsatz und 47 für die Steuer stimmen auch.

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Hat die Plattform überhaupt einen Sitz im Gemeinschaftsgebiet?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

                    Also im Impressum von etsy steht Irland,
                    Wikipedia sagt USA

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                      #11
                      AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

                      Also im Impressum von etsy steht Irland,
                      Dann waren unsere Auskünfte zu § 13b schon richtig.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

                        Ich danke euch sehr. Jetzt weiß ich es und kann dann alles im April so fertig machen. Ihr habt mir super geholfen

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                          #13
                          AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

                          Ich habe noch einmal ein Frage zu diesem Thema:

                          Ich habe auch ausländische EU Rechnungen, bei denen mir die Steuer berechnet wurde. Kann ich diese in Zeile 54: Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen eintragen? Oder gehört das gar nicht da rein? Was ist mit der Steuer, die ich bei deutschen Anbietern gezahlt habe? Muss das auch da irgendwo rein?

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                            #14
                            AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

                            Ich habe auch ausländische EU Rechnungen, bei denen mir die Steuer berechnet wurde.
                            Die Antwort findest du hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post257764

                            Was ist mit der Steuer, die ich bei deutschen Anbietern gezahlt habe? Muss das auch da irgendwo rein?
                            Solange du Kleinunternehmer bist, kannst du keine Vorsteuer geltend machen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Umsatzsteuervoranmeldung Kleinunternehmer

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Dann waren unsere Auskünfte zu § 13b schon richtig.
                              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                              In Anspruch genommene innergemeinschaftliche Dienstleistungen gehören in Zeile 48 Kennzahl 46.

                              EDIT:

                              Das gilt jedenfalls so für 2018. Ich habe im 2018er Formular nachgeguckt weil Du geschrieben hast dass Du eine Aufforderung für das erste Quartal bekommen hast. Das 1. Quartal 2019 ist aber bis 10. April 2019 abzugeben. Aber 2018 kann es ja auch nicht sein, denn Du hast die USt-ID erst seit Oktober ...

                              Hallo, und sind es 7% oder 19% Steuer?

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